confirmamus hoc pietatis Studio addentes, ut si qui ejusdem loci
fratres in salis vel cujuslibet metalli subterraneis venis inter ter-
minos ipsius foresti vel in quolibet Ecclesiae suae fundo invenire
aut elaborare potuerint, firma eis eorumque successoribus et illi-
bata omni tempore permaneant.
Zwei Jahre vor der Ronkalischen Konstitution übte also der Kai
ser schon sein Verfügungsrecht über Salz und Metalle auch auf frem
den Grundstücken aus.
Vorstehende Verleihung Friedrich I. wurde im Jahre 1236 durch
Friedrich II. wiederholt 1 . Da nun solchergestalt sowohl den Erz
bischöfen wie den Pröpsten kaiserliche Verleihungsurkunden zur Seite
standen, wurde schließlich der Streit durch einen vom Papste bestä
tigten Schiedsspruch des Erzbischofes von Bamberg dahin beglichen,
daß von jener Saline Salzburg, Berchtesgaden und Bamberg je ein
Drittel erhalten sollten 2 .
Zycha, Ältestes Bergrecht S. 21, verwendet diese Angelegenheit
für seine Theorie, daß noch damals die Salinen (Mineralien) Pertinenz
des Grundeigentums waren, indem er behauptet, daß Tuval auf dem
fundus des Klosters Berchtesgaden gelegen habe. Abgesehen davon,
daß dies nicht zutraf, so spricht entscheidend gegen seine Theorie
erstens, daß die streitenden Teile nicht auf ihr etwaiges Grundeigentum,
sondern, gleichviel ob mit mehr oder weniger Recht, auf kaiserlichen
Verleihungen fußten, und zweitens, daß doch die Saline zweifellos nicht
auf Salzburger oder Bamberger Grund und Boden lag und trotzdem
diese beiden Erzbistümer je ein Drittel der Saline erhielten,
Die Urkunde 15 bei Böhlau enthält die kaiserliche Bestätigung
eines Vertrages, durch welchen der Erzbischof von Salzburg dem Gra
fen Alberich eine Salzstelle im Admonttale übereignete, welche dieser
schon früher vom Hochstifte zu Lehn trug. Der Besitz von Salz
stellen durch Salzburg gründet sich aber ausweise der bereits zu Ur
kunde 14 beigebrachten Zeugnisses 1 und nach dem eigenen Anerkennt
nisse des Hochstiftes auf kaiserliche Verleihungen. Dies ist insbeson
dere auch für die Salinen im Admonttale anerkannt, welche der 1074
gegründeten Abtei Admont von Salzburg geschenkt sind. Denn ge
rade in Betreff dieser und der übrigen dort gelegenen Bergwerke be
merkte 1160 Erzbischof Eberhard, daß dieselben bis zur Abtretung an
Admont vom Hochstifte de regalibus imperii besessen waren 3 . Eine
1 Die Urkunde bei Hund, Metropolis II p. 124, 125.
2 Lori, Einleitung p. IX, X.
3 v. Muchar III 105, aus dem Saalbuche für Admont.