Full text: Zur Geschichte und Theorie des Bergregals und der Bergbaufreiheit

confirmamus hoc pietatis Studio addentes, ut si qui ejusdem loci 
fratres in salis vel cujuslibet metalli subterraneis venis inter ter- 
minos ipsius foresti vel in quolibet Ecclesiae suae fundo invenire 
aut elaborare potuerint, firma eis eorumque successoribus et illi- 
bata omni tempore permaneant. 
Zwei Jahre vor der Ronkalischen Konstitution übte also der Kai 
ser schon sein Verfügungsrecht über Salz und Metalle auch auf frem 
den Grundstücken aus. 
Vorstehende Verleihung Friedrich I. wurde im Jahre 1236 durch 
Friedrich II. wiederholt 1 . Da nun solchergestalt sowohl den Erz 
bischöfen wie den Pröpsten kaiserliche Verleihungsurkunden zur Seite 
standen, wurde schließlich der Streit durch einen vom Papste bestä 
tigten Schiedsspruch des Erzbischofes von Bamberg dahin beglichen, 
daß von jener Saline Salzburg, Berchtesgaden und Bamberg je ein 
Drittel erhalten sollten 2 . 
Zycha, Ältestes Bergrecht S. 21, verwendet diese Angelegenheit 
für seine Theorie, daß noch damals die Salinen (Mineralien) Pertinenz 
des Grundeigentums waren, indem er behauptet, daß Tuval auf dem 
fundus des Klosters Berchtesgaden gelegen habe. Abgesehen davon, 
daß dies nicht zutraf, so spricht entscheidend gegen seine Theorie 
erstens, daß die streitenden Teile nicht auf ihr etwaiges Grundeigentum, 
sondern, gleichviel ob mit mehr oder weniger Recht, auf kaiserlichen 
Verleihungen fußten, und zweitens, daß doch die Saline zweifellos nicht 
auf Salzburger oder Bamberger Grund und Boden lag und trotzdem 
diese beiden Erzbistümer je ein Drittel der Saline erhielten, 
Die Urkunde 15 bei Böhlau enthält die kaiserliche Bestätigung 
eines Vertrages, durch welchen der Erzbischof von Salzburg dem Gra 
fen Alberich eine Salzstelle im Admonttale übereignete, welche dieser 
schon früher vom Hochstifte zu Lehn trug. Der Besitz von Salz 
stellen durch Salzburg gründet sich aber ausweise der bereits zu Ur 
kunde 14 beigebrachten Zeugnisses 1 und nach dem eigenen Anerkennt 
nisse des Hochstiftes auf kaiserliche Verleihungen. Dies ist insbeson 
dere auch für die Salinen im Admonttale anerkannt, welche der 1074 
gegründeten Abtei Admont von Salzburg geschenkt sind. Denn ge 
rade in Betreff dieser und der übrigen dort gelegenen Bergwerke be 
merkte 1160 Erzbischof Eberhard, daß dieselben bis zur Abtretung an 
Admont vom Hochstifte de regalibus imperii besessen waren 3 . Eine 
1 Die Urkunde bei Hund, Metropolis II p. 124, 125. 
2 Lori, Einleitung p. IX, X. 
3 v. Muchar III 105, aus dem Saalbuche für Admont.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.