Full text: Zur Geschichte und Theorie des Bergregals und der Bergbaufreiheit

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von jener Saline bezogenen Abgaben dem Kloster Königslutter k Erst 
1139 aber gelangten die Welfen zur Herrschaft über Lüneburg und die 
dortige Saline 3 . Würde nun die Saline zu Lüneburg von dem Weifen 
herzog als nostra sulzia bezeichnet, so ist dies in demselben Sinne zu 
verstehen, wie die Könige Englands, Frankreichs und Böhmens, die in 
ihren Ländern, auf wessen Gründen auch immer belegenen, von Privat 
personen besessenen und betriebenen Bergwerke ihr Eigentum nannten. 
Die Saline stand im Eigentume des Herzogs, er bezog Einkünfte dar 
aus, er war aber weder Besitzer noch Betreiber, hatte auch seine Rechte 
nicht als Besitzer der Oberfläche, und zwar schon deshalb nicht, weil 
er dies gar nicht gewesen ist. Die Worte „haereditatem patrum nos- 
trum“ gehen auf die Städte Bardowiek und Lüneburg, und diese konn 
ten so genannt werden, weil sie dem Herzog Heinrich erblich von 
seinem Vater überkommen waren und weil sie erbliche und allodiale 
Besitzungen seines Hauses waren 8 . 
Jung, welcher die Regalität der Saline zu Lüneburg in Abrede 
stellt, erklärt p. 201 die Worte sulzia nostra damit: 
„principem respexisse sulciam in territorio suo sitam, cujus illi 
tamquam regionis domino suprema cura incumbebat“. 
Meines Erachtens lag die Sache so: 
Ursprünglich waren die Kaiser, als Kaiser, Herren und Eigentümer 
der Lüneburger Sülze, und ihr Recht ist später auf die Welfen über 
gegangen. Die Kaiser haben ihr Eigentum in der Weise benutzt, daß 
sie das Recht, die Sülze auszuschöpfen und zu sieden, lehenweise Pri 
vaten gegen Abgaben übertrugen, deren Nutzungs- und Besitzungs 
rechte später in der Weise erblich wurden, wie solches bei Belehnungen 
zur gesamten Hand damals statthaft erschien 4 . Die Siedehäuser und 
sonstigen für die Salzgewinnung erforderlichen Gegenstände standen im 
Eigentume der Beliehenen, waren indes wahrscheinlich nur Zubehör 
zum Nutzungs- und Besitzrecht an der Sülze. 
Dies dürfte sich aus folgendem ergeben: 
Die Kaiser erhoben ehemals Abgaben von der Saline 6 , welche sich 
1 S. oben zu Urkunde 39. 
2 Manecke, Kurze Beschreibung und Geschichte der Stadt Lüneburg, Han 
nover 1816, S. 100 a. a. O. 
3 S. u. a. Joh. Suibert Seibertz, Landes- und Rechtsgeschichte von West 
falen, Arnsberg 1861, II 421 ff. a. a. O. 
4 Vgl. Schröder in der Zeitschrift für Rechtsgeschichte Bd. 10 S. 260 ff. 
a. a. O. 
5 Jung p. 191 seq.
	        
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