daß der leitende Gesichtspunkt für alle Zolleinrichtungen
jahrhundertelang nur der war, möglichst hohe Einnahmen zu
erzielen, die bei der im Mittelalter noch unbekannten Scheidung
zwischen Staatskasse (Fiskus) und Privatgut des Herrschers
zunächst diesem zugute kamen. Diese Binnenzölle wurden
also — zollrechtlich betrachtet — nicht deshalb fällig, weil
eine Ware überhaupt in das Gebiet des die Zollgewalt Ausübenden
gelangt war, sondern nur deshalb, weil sie einen
willkürlich festgesetzten Punkt innerhalb dieses Gebietes überschritt.
Da bei der Unwirtlichkeit des Landes nur ein der
Größe der Gefahren entsprechender hoher Gewinn zum Reisen
lockte, unternahmen fast nur Kaufleute, die ihre Waren bei sich
führten, ein solches Wagnis, und wer einen Zoll von ihnen
erheben wollte, wählte als die zur Hebung geeignetesten Örtlichkeiten
solche, die der Kaufmann nicht vermeiden konnte,
wenn er an sein Ziel gelangen wollte, wie Stadttore, Furten,
Brücken, Flußengen, Schluchten u. dgl. Die Nachteile, die
solche nur auf möglichst hohe Einnahmen abzielenden ,F i -
n anzz öll e" früher oder später stets für das Wirtschaftsleben
eines Volkes mit sich führen, wurden im Laufe des
Mittelalters immer fühlbarer, vor allem durch den auch auf
politischem Gebiet für Deutschland verhängnisvoll gewordenen
Umstand, daß die Nachfolger der Frankenkönige, die
„römischen Kaiser deutscher Nation“, der zunehmenden Macht
ihrer Vasallen nicht mehr steuern konnten und ein Kronrecht
nach dem andern, darunter auch das Zollregal, den Reichsfürsten
überlassen mußten, um ihre nur widersstrebend geleisteten
Dienste damit zu erkaufen. Als schließlich in endlosen
äußeren und vor allem inneren Fehden die früher achtungerzwingende
Macht des Kaisertums zeitweise zu einem Schatten
zusammensank, riß jeder, der sich auf einem beschränkten
Gebiete stark genug dazu fühlte, alle erreichbaren Machtbefugnisse
an sich, so daß im späteren Mittelalter bis weit in die
neuere Zeit hinein jedes noch so kleine Gebiet, wenn es nur
reichsfrei oder sonst im Verhältnis zu seinen Nachbarn leidlich
mächtig war –~ mochte es auch nur ein Bistum, eine
Grafschaft oder eine Reichsstadt sein ~ nicht nur seine eigenen
Zollsstellen, sondern auch seine eigenen Zollsätze und ssein
eigenes Zollrecht hatte.
Diese je nach dem Grade der Gewinnsucht des Gewalthabers
mehr oder weniger willkürlich gehandhabten Zolleinrichtungen
erzeugten naturgemäß den Gegendruck des Ge-