Full text: Zur Geschichte und Theorie des Bergregals und der Bergbaufreiheit

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2. Im Jahre 1350 gab Ruprecht der Altere, Herzog von Baiern 
und Pfalzgraf zu Rhein, den Bürgern von Amberg die „Gnade und 
Freiheit“, Eisenerz in allen seinen Ländern zu suchen 1 . Eine allgemeine, 
von dem Willen des Regalherrn unabhängige Bergbaufreiheit hat also 
damals in Baiern nicht bestanden; denn sonst hätten die Bürger von 
Amberg nicht dieser besonderen Gnade und Freiheit bedurft. 
3. Im Jahre 1341 erteilte der nämliche Herzog den Bürgern von 
Amberg die Gnade und Freiheit, wo sie sich Erzes versehen „und 
welcherley Aerzt das sey, es sey. uff unser Edeln, Burgmannen, armer 
und reicher Leuth Aigen oder Erb gelegen — zu suchen und einzu- 
schlachen“ und wo sie dies tun, da sollen sie alle Rechte, Freiheiten 
und Gewohnheiten wie auf dem Erzberg um Amberg haben 2 . 
4. Die Bergbaufreiheit zu Fischbach vom Jahre 1426 8 . 
Die Herzoge von Baiern verliehen zwei Personen und deren Erben 
Teile an der Fundgrube eines Bergwerks zu Fischbach, welche diese so 
arbeiten sollten, wie es Bergwerksrecht sei. Das Bergwerk, welches im Be 
sitze und Betriebe von Privaten ist, nannten die Herzoge das ihrige (unser). 
5- Im Jahre 1441 verlieh der Herzog die Eisen- nnd Stahlerzgruben 
um Fischbach gewissen Personen und ihren Erben unter der Bedingung 
des Bergzehnten. Dabei versprach er, keinem anderen zu verleihen, 
noch zu vergönnen, dort auf Erz zu arbeiten; es sei denn, daß die 
beliehenen Personen die Bergwerke drei Jahre nicht bauhaft halten 
würden 4 . Das Recht, Erz zu suchen, hing hiernach lediglich von der 
Erlaubnis und dem Willen des Regalherrn ab. 
6. Heinrich der Reiche, Herzog von Bayern, erteilte 1447 5 „seine 
Gunst und seinen Willen“ allen Bergbaulustigen, daß sie allenthalben 
Bergwerke in den Herrschaften Ratenberg und Kützbüchel (also keine 
allgemeine Bergbaufreiheit!) suchen und nach Bergwerksrecht arbeiten 
möchten gegen Leistung der „Landesherrlichen Fron“, des zehnten wie 
des neunten Teils von allen neuen Fünden und Bergwerken, die am 
Tage liegen. 
7. Derselbe Herzog gab im Jahre 1459 die Bergbaufreiheit in 
den Herrschaften Ratenberg, Kützbüchel und Kufstein 6 auf zehn Jahre. 
— In 
der 
„Freiheit 
1 
Lori 
S. 
13- 
2 
Lori 
S. 
14- 
8 
Lori 
S. 
27. 
4 
Lori 
S. 
32 ff. 
5 
Lori 
s. 
33- 
6 
Lori 
s. 
52.
	        
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