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von Oberbayern eine Bergfreiheit aus auf die Bergwerke zu Lam im
Landgetichte Bleistein 1 .
n. Herzog Ludwig der Reiche gab im Jahre 1468 eine neue
Bergfreiheit für die Herrschaften Kufstein, Kützbüchel und Ratenberg 2 .
Inhalts deren die Gewerken in diesen Herrschaften mit allen „Freiheiten
und Gnaden“ suchen, arbeiten und dieselben Freiheiten und Gnaden
halten und gebrauchen sollten, als im Bergbriefe Eckelzaims vom Jahre
1308 geschrieben ist.
12. Herzog Albrecht IV. von Bayern erteilte 1469 3 einem Ulrich
Valdrer und dessen Socien die Freiheit, überall im Herzogtume Bergwerke
zu suchen und zu bauen so, als des Bergwerks bei Ratenberg Freiheit
und Recht ist.
13. Werner von Kötz entdeckte Gold-, Siber- und Bleierze in der
Nähe von Tegernsee. Ein Finderrecht stand ihm nicht zu. Denn er
„bat“ darauf den Herzog Albrecht IV. untertäniglich, ihm zu vergönnen,
solch’ Bergwerk zu suchen und in demselben mit denen zu arbeiten, welche
er sich dazu nehme, nach Bergwerksrecht, wofür (d. i. also für die Erlaubnis
zum Bergbaue) er dem Landesherrn Fron und Zehnt nach Bergwerksrecht
geben wolle. Solches gestattete ihm unter den angeführten Bedingungen
Albrecht IV. im Jahre 1470 durch einen „Vergönnbrief“ 4 .
14. Einen ähnlichen Vergönnbrief erhielt im gleichen Falle Heinrich
Raminger von Rameneck in demselben Jahre von Albrecht IV. 5 .
15. Derselbe Herzog erteilte im nämlichen Jahre allen und jeg
lichen in den Gerichten Landsberg, Päl und Schöngau die Erlaubnis,
Bergwerke zu suchen und zu arbeiten nach denselben Grundsätzen,
die um Ratenberg gelten 6 .
16. Einem Steffan Kellner erlaubte im Jahre 1475 Albrecht IV. 7 ,
Bergbau in Bayern zu treiben und verlieh demselben eine Fundgrube,
einen Suchstollen und einen Erbstollen.
17. Im folgenden Jahre vergönnte der Herzog einigen Bergbau
lustigen im Gerichtsbezirke Murnau, Erz zu suchen 8 .
18. Im Jahre 1477 9 erlaubte derselbe Herzog einer Gewerkschaft,
1 Lori S. 64.
2 Lori S. 95.
0 Lori S. 97.
4 Lori S. 95.
6 Lori S. 99.
e Lori S. 99.
7 Lori S. 101.
8 Lori S. 103.
9 Lori S. 104.