Object : Die wirtschaftlichen und politischen Motive für die Abschaffung des britischen Sklavenhandels im Jahre 1806/07

XXV  I.

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Bristol  und  anderen  Ausrüstungshäfen  für  Sklavenschiffe  waren
eigens  zu  dem  Zwecke  unternommen  worden,  die  jährlichen
Verluste  mit  zahlenmäfsigen  Beweisen  belegen  zu  können.
Aus  eigener  Anschauung  und  aus  Unterredungen  mit  Augenzeugen ­
  wollte  er  die  Verhältnisse  kennen  lernen.  Die  Anwerberollen
  und  Mannschaftslisten  der  Afrikafahrer,  welche
er  sich  zu  verschaffen  wufste,  boten  ihm  das  Beweismaterial ­
  für  die  obige  Behauptung.  In  seinem  „Essay  usw.“
(S.  34  ff.)  veröffentlichte  er  seine  Ergebnisse.  „Unsere  Matrosen
dienen  auf  Sklavenschiffen  sehr  ungern.  Im  Frühjahr,  wo  die
meisten  Schiffe  ausrüsten,  können  die  Sklavenkapitäne  gewöhnlich ­
  keine  Mannschaften  finden.  Nur  durch  betrügerische
Versprechungen  höherer  Löhne,  durch  Vorschüsse,  Beförderung ­
  zum  Maaten,  durch  Anheuerung  in  der  Trunkenheit  usw.
werden  die  Leute  zum  Dienst  herangelockt.  Der  Kontrakt,
der  von  Rechts  wegen  vor  der  Abreise  unterzeichnet  werden
müfste,  wird  den  Mannschaften  erst  nach  der  Abfahrt  zu  flüchtiger ­
  Kenntnis  gebracht  und  hinterher  oft  gefälscht,  zum  Vorteil ­
  des  Kapitäns,  der  dadurch  unbeschränkte  Gewalt  über
seine  Mannschaften  bekommt“  (S.  38  ff).
An  der  afrikanischen  Küste  begann  die  Hauptleidenszeit
für  die  armen  Matrosen.  Der  monatelange  Aufenthalt  an  den
heifsen,  sumpfigen  Küstenniederungen,  die  schroffen  Temperaturwechsel ­
  von  Tag  zu  Nacht,  dazu  das  verdorbene  Essen
und  Wasser  sowie  das  Schlafen  im  Freien  oder  in  ungedeckten
Booten  erzeugten  Fieber,  Ruhr,  Skorbut  unter  den  Mannschaften. ­
  Die  geringste  Verletzung,  jede  Schramme  eiterte  zu
einem  gefährlichen  Geschwür  und  führte  oft  zum  Tode.  Hatte
der  Kapitän  endlich  seine  Menschenladung  zusammen,  so  kehrte
er  seine  wahre  Gesinnung  hervor.  Barbarische  Strafen,  lebensgefährliche ­
  Misshandlungen  wurden  aus  den  geringfügigsten
Anlässen  verübt.  Viele  Matrosen  desertierten  schon  vor  der
Abfahrt;  diejenigen,  welche  blieben,  hatten  schlimme  Qualen
auszuhalten.  Erreichten  sie  glücklich  die  Heimat  wieder  und
wollten  bei  einem  englischen  Advokaten  über  die  ausgestandene
Behandlung  Klage  führen,  so  wurden  sie  meistens  abgewiesen,
weil  die  englischen  Rechtsgelehrten  häufig  Sklavenhändler  zu
ihren  Klienten  hatten  und  deshalb  von  vornherein  gegen  die
Matrosen  eingenommen  waren.  Aufserdem  wurden  die  Matrosen
durch  eine  Kontraktsbestimmung  am  Klagen  verhindert,  welche
lautete:  Wer  innerhalb  25  Tagen  nach  seiner  Entlassung  über
irgendeinen  Vorfall  an  Bord  eine  Klage  einreicht,  ohne  sie
den  Schiffsoffizieren  oder  „Eigentümern  unterbreitet  zu  haben,
soll  50  £  Strafe  zahlen“.  —  Die  furchtbaren  Wirkungen
solcher  Barbarei  sprachen  sich  laut  Clarksons  Berichten  in
folgenden  Zahlen  aus:  „Die  88  Sklavenschiffe,  welche  im
September  1787  nach  Liverpool  zurückkehrten,  hatten  im
ganzen  3082  Mann  Besatzung,  wovon  031,  d.  h.  1  4  bis  Ve,  als
            
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