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schon erreicht hat und alle übrigen sehr weit hinter sich läßt. Den
Armen hat, wie Heurtauld-Lamerville richtig voraussagte, die Freiheit
nichts genutzt, da nur sehr kapitalkräftige Unternehmer im Bohr- und
Mutungskrieg Erfolg hatten. Als die Gefahr groß wurde, daß alle noch
freien Felder in die Hände sehr weniger Geldmächte kommen, wurde
für die beiden wichtigsten Mineralien und Salze die Bergbaufreiheit
durch Gesetz vom 5. Juli 1905 (lex Gamp) zunächst auf zwei Jahre gesperrt
und schließlich durch Gesetz vom 18. Juni 1902 aufgehoben, für Salze
endgültig, für Steinkohlen außer den Provinzen Ostpreußen, Branden
burg, Pommern und Schleswig-Holstein 1 mit der Maßgabe, daß der
Staat außer den vom Jahre 1907 in seinem Besitz befindlichen noch
weitere 250 Maximalfelder (je 2200000 qm) innerhalb dreier Jahre Vorbe
halten, daß dann aber wegen der übrigen Steinkohlenfelder ein Gesetz
wegen Übertragung des Rechts an Dritte ergehen sollte. Die Felder
sind Vorbehalten, das Gesetz ist aber bisher nicht zur Vorlage gelangt,
und die Staatsregierung beabsichtigt anscheinend aus fiskalischen Grün
den auch nicht, in absehbarer Zeit ein solches vorzulegen. Dem Bei
spiele Preußens sind die übrigen deutschen Staaten fast ausnahmslos
gefolgt, einige waren schon vorausgegangen. Einzelne, z. B. Elsaß-
Lothringen, behalten nunmehr alle Mineralien dem freien Verfügungsrechte
des Staates vor. Die Sperrung der Salze erfolgte angeblich, um die
Verschleuderung der Kalisalze an das Ausland zu verhüten, in Wirk
lichkeit mehr, um den Kaliwerksbesitzern, vor allem den Fiscis Preußens,
Anhalts, Braunschweigs, Sondershausens, Weimars usw., eine sichere
Rente zu gewähren 1 2 . Das gleiche dürfte zum Teil auch für die Sperre
auf Steinkohlen zutreffen.
Was nun die Frage anlangt, ob nach dem Preußischen Berggesetze
die Bergwerksmineralien bis zu ihrer Verleihung Zubehör zum Grund-
eigentume sind, so bemerken in dieser Hinsicht die Motive des vor
läufigen Entwurfes vom Jahre 1862 3 folgendes:
„Hierbei musste zunächst die bis in die neueste Zeit festgehaltene
Annahme verlassen werden, wonach die im Schosse der Erde
ruhenden Mineralien herrenlose Sachen oder „in bedingtem Sinne
freistehende Sachen“ sein sollen, indem diese unrichtige Annahme
zu unrichtigen Folgerungen und namentlich zu der Ansicht führt,
als werde das Eigentum der Mineralien durch das Finden erworben
1 In diesen Provinzen sind Steinkohlen nicht zu erwarten.
2 Man gibt jährlich Millionen aus, um den Absatz nach dem Ausland zu
propagieren.
3 Berlin 1862, S. 10 ff.