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eine Goldgewinnung aus dem Rheinsande im unteren Breisgau statt
gefunden hat. In der Steiermark, wo es schon vor den Römern Bergbau
gab, haben diese gleichwohl das Gepräge ihres Rechts und ihrer Kultur
dem bis dahin ganz kunstlosen Bergbau aufgedrückt. Nicht weniger als
530 Jahre war dieses Land im Römischen Besitze 1 , und als die Herrschaft
der Römer aufhörte, waren es Römer oder romanisierte Barbaren, die
den Bergbau leiteten. Noch im Jahre 1294 hieß ein Schacht bei Zeiring
„die Römerin“ * 1 2 3 und niemals hat der Bergbau seit der Römerzeit in
Steiermark gänzlich aufgehört. Steiermark wie ganz Süddeutschland
behielt auch nach Beendigung der Römerherrschaft Römische Hintersassen
und Reste Römischer Kultur. Es ist hierbei im hohen Grade auffallend,
daß mit den ältesten Bergwerken Süddeutschlands — und Süd- und
Westdeutschland hatten, weil schon durch die Römische Kultur berührt,
viel älteren Bergbau als das übrige Deutschland — zugleich Römer und
Römische Einrichtungen erwähnt werden. In der Schenkungsurkunde
des Agilolfingers Herzog Theodo an die Kirche zu Salzburg 8 verleiht
dieser im 6. Jahrhundert zugleich mit dem Salzzehnten; romanos et eorum
tributales mansos.
Ein anderer Herzog aus dem Hause der Agilolfinger namens
Thassilo 4 schenkt derselben Kirche dreißig Römerhöfe und außerdem:
in loco nuncupante (Reichenhall) hal-unum putiatorium integrum, quod
vulgariter dicitur galgo.
Der Ort, wo die Salzwerke um Reichenhall, vielleicht die ältesten
in Deutschland, lagen, hieß noch im 8. Jahrhundert mit Römischem
Worte „Salinas“ 5 . Auch der Römische Salzzehnte hatte ununterbrochen
fortbestanden:
Insuper (heißt es in jener Schenkungsurkunde Theodos) et in
jam dicto loco concessit decimam de sale et de teloneo quod
datur in censo dominico. Nec non et tradidit romanos.
partem reddat in dominica, im Elsaß vergab die Safzwerke der Herzog Theodat
(als Landesherr); s. auch v. Inama (1. Aufl.) II 351 und gegen dessen Argu
mentationen weiter unten, ebenso Villanueva p. 266 und Abignente 1. c.
1 Albert v. Muchar, Geschichte des Herzogtums Steiermark, Gratz 1846,
III. Teil S. 80.
2 Romana, v. Muchar III 91; s. auch A. Dopsch II 175, 178 f.
3 Diese Urkunde ist aus dem Congestum Arnonis in Hundii Metropolis
Salisburgensis I 20 seq., bei v. Koch-Sternfeld, Die teutschen Salzwerke II 106, 107,
bei Böhlau als Urkunde 4 und in der Einleitung zu Johann Georg Lori’s Sammlung
des baierischen Bergrechts p. V abgedruckt.
4 v. Koch-Sternfeld II 109,
5 Daselbst S. 107 : in loco qui vocatur Salinas.