Full text : Ueber Betheiligung der Arbeiter am Unternehmergewinn

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v.  Plenen

der  leitenden  Persönlichkeit,  sondern  auch  der  Ausdruck  der  Productivität
der  Anlage  von  Capital  in  dem  betreffenden  Industriezweige.  Der  Gewinn
aus  einer  Unternehmung  besteht  daher  aus  Unternehmerlohn  (um  dies  nicht
glückliche,  aber  gebräuchliche  Wort  beizubehalten)  d.  i.  Vergütung  aller  menschlichen ­
  Leistungen  des  Unternehmers  oder  Leiters  der  Unternehmung  und  aus
dem  Unternehmungsgewinn  des  Capitals  d.  i.  jenem  Betrage,  welchen  das
Capital  über  die  fixen  landesüblichen  Zinsen  aus  der  Unternehmung  bezieht.
In  diesem  capitalistischen  Unternehmungsgewinn  liegt  natürlich  zum  großen
Theil  die  Ristcoprämie  d.  i.  Vergütung  für  unternommene  Gefahr,  allein  dies
gehört  ja  gerade  zum  Wesen  der  Unternehmung;  das  Capital,  das  bloß  zu
fixem  Zinsfuß  den  Industriellen  dargeliehen  wird,  unternimmt  nicht  und
darum  verzichtet  es  auf  den  capitalistischen  Unternehmungsgewinn.  Wenn
Jemand  ohne  ausreichendes  eigenes  Capital  eine  industrielle  Unternehmung
gründen  will,  so  wird  er  wegen  mangelnder  Sicherheit  nicht  Geld  zu  fixen
Zinsen  borgen  können,  er  sucht  vielmehr  einen  Associo,  der  sich  mit  seinem
Capital  betheiligt,  der  in  die  Unternehmung  eintritt  und  dabei  begreiflicherweise ­
  mehr  als  den  üblichen  Zinsfuß  verdienen  will.  In  unserer  mit  Recht
so  genannten  capitalistischen  Productionsweise  ist  das  Capital  ebenso  sehr
dominus  rei,  als  der  Unternehmer  mit  allen  seinen  vortrefflichen  persönlichen
Eigenschaften.  Die  heutigen  industriellen  Verhältnisse  indes  sind  so  complexer
Natur,  daß  das  Verhältniß  zwischen  jenen  zwei  Theilen  des  Productionsgewinnes
  sehr  verschieden  ist.  Es  giebt  allerdings  Unternehmungen,  welche
durch  die  persönliche  Initiative  eines  Mannes  hervorgerufen  werden,  z.  B.
große  Bauunternehmungen  bei  Eisenbahnen  u.  a.  öffentlichen  Arbeiten,  welche
wenig  eigenes  Capital  brauchen,  wo  die  erhaltene  Concession  oder  Bestellung
eigentlich  die  sachliche  Grundlage  des  Unternehmens  bildet.  Diese  Bestellung
verschafft  dem  Unternehmer  Credit,  denn  sie  sichert  dem  darleihenden  Capitalisten
  die  Verzinsung  und  Rückzahlung.  Hier  also  überwiegt  der  Unternehmergewinn ­
  im  Sinne  des  Unternehmerlohnes  d.  i.  Ertrag  für  eine  mühevolle ­
  Arbeit,  für  Geschicklichkeit  und  Vertrauenswürdigkeit.  In  Unternehmungen
jedoch  mit  kostspieligen  Anlagen,  wo  die  technische  Leitung  eine  routinemäßige
ist,  wird  das  Capital  einen  verhältnißmäßig  höheren  Antheil  am  Productionsgewinn
  für  sich  beanspruchen,  welcher  endlich  in  Industrien  mit  gesichertem
Absätze  und  beschränkter  Concurrenz  den  Charakter  einer  Rente  annehmen
wird.  Es  wird  daher  selbst  innerhalb  des  bisherigen  U.  G.  nicht  angehen,
mit  einer  einfachen  Formel  die  Antheilnahme  des  persönlichen  und  sachlichen
Elementes  der  Unternehmung  zu  messen,  dazu  gehört  eine  genaue  Untersuchung
der  verschiedenen  Unternehmungsarten  und  Industriezweige,  und  selbst  innerhalb ­
  einer  Gruppe  wird  das  Verhältniß  jener  beiden  Elemente  nach  Ort  und
Zeit  schwanken.
ad  2.  Der  neue  Gedanke  nun,  welcher  den  Gegenstand  der  aufgeworfenen ­
  Frage  bildet,  betrifft  die  Theilnahme  auch  der  Arbeit  am  Reingewinne
der  Unternehmung.  Die  Arbeit  soll  nicht  bloß  als  Productionskostenbestandtheil
  angesehen,  ihre  Thätigkeit  nicht  durch  die  einmalige  Lohnzahlung  definitiv
vom  Werthe  des  Productes  abgelöst  werden,  sondern  ihre  Antheilnahme  und
            
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