Full text : Ueber Betheiligung der Arbeiter am Unternehmergewinn

Ueber  Gewinnbetheiligung  der  Arbeiter.

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„Die  andere  Erfahrung  ist,  daß  wenn  der  Bonus,  seiner  ursprünglichen
Bestimmung  nach,  aus  dem  Productionsgewinn  gezahlt  wird,  mithin  fortfällt,
wenn  kein  solcher  vorhanden  ist,  die  Extrabelohnung  der  Arbeit  an  Umstände
geknüpft  ist,  auf  welche  sie  keinen  Einfluß  hat.  Es  ist  sicherlich  nicht  der
Fehler  der  Arbeit,  wenigstens  nicht  der  technischen,  wenn  Kupfer,  Zink  und
Kohlen'  zu  theuer  eingekauft,  die  fertigen  Waaren  zu  wohlfeil  verkauft  und
in  solchen  Fällen  Ueberschüsse  oder  Gewinne  nicht  erzielt  werden.  Obschon
jeder  der  nicht  beim  Ein-  und  Verkauf  betheiligten  Beamten  und  Arbeiterseine
  Schuldigkeit  im  vollsten  Maße  gethan  haben  kann,  so  würde  er  dock
wegen  des  mangelnden  Productionsgewinns  (wovon  auf  den  Bonus  die
Hälfte  entfällt)  leer  ausgehen  müssen.  Diese  Ungerechtigkeit  findet  nicht  statt,
sobald  die  Arbeit  unabhängig  von  jenen  Chancen  gestellt  ist  und  ihre  Früchte
lediglich  nach  ihren  Leistungen  bemessen  werden."  —
Diese  Ansichten  sind  vollkommen  berechtigt  und  entsprechen  dem  oben
von  mir  Dargelegten.  Es  bleibt  also  die  Borchert'sche  Unternehmung  einzig
eine  Actiengesellschaft,  in  der  die  Arbeiter  zu  Mitbetheiligten  gemacht  werden
sollen.  Zur  Sicherung  ihrer  Einlagen,  sowie  zur  Auszahlung  von  Alterszulagen ­
  und  Pensionen  stiftete  Borchert  einen  Fonds  von  50,000  Thalern,
welcher  allerdings  in  dem  vorliegenden  Falle  seiner  Aufgabe,  wenigstens  was
die  Sicherstellung  des  eingelegten  Capitals  der  Arbeiter  anbetrifft,  das  wohl
schwerlich  über  das  Vermögen  der  Stiftung  hinausgehen  wird,  genügen  wird,
der  aber  leicht  in  seiner  Bestimmung,  den  Arbeitern  ein  sorgenfreies  Alter
zu  gewährleisten,  beeinträchtigt  werden  kann.  Wie  dem  auch  sei,  die  großherzige ­
  Borchert'sche  Handlungsweise  dürfte  schwerlich  allgemeine  Nachahmung
finden  und  ick  kann  das  Riskante  einer  Betheiligung  der  Arbeiter  an  industriellen ­
  Actienunternehmungen  nur  auf's  Neue  wiederholen.  Dieselbe  wird
um  so  gefährlicher,  je  mehr  durch  die  Erfahrungen  der  letzten  Jahre  gewitzigt, ­
  das  große  Capital  sich  von  diesen  Gesellschaften  zurückzieht,  und  es
Bedürfniß  wird,  sich  das  Interesse  der  kleinen  Leute  zu  sichern.  Die  Heranziehung ­
  der  Arbeiter  kann  leicht  eine  neue  Leimruthe  werden,  um  schlechten
Unternehmungen  Capital  und  Interesse  zuzuwenden.
Greening  u.  Comp,  in  Salfold  (England),  Fabrikanten  von  eisernen
und  Drahlgittern,  hatten  ihren  Arbeitern  zugesichert,  sobald  ihr  Reingewinn
mehr  als  15  Procent  beträgt,  den  Rest  mit  ihnen  zu  theilen.  Diese  Einrichtung ­
  besteht  seit  1865;  ihre  Erfolge  sind  nicht  glücklich  gewesen.  Im
ersten  Jahre  wurde  allerdings  eine  Gratifikation  in  Gestalt  eines  Zuschlags
von  5  Procent  auf  die  Löhne  ausgezahlt,  allein  seit  dein  scheint  kein  Ueberschuß
  erzielt  worden  zu  sein;  ja  es  heißt,  die  Fabrik  habe  theilweise  mit  Verlust ­
  gearbeitet.
Fox,  Head  u.  Comp,  in  Middlesborough  (England),  Fabrikanten  von
Eisenplatten  und  ähnlichen,  hatten  ihren  Arbeitern  gestattet,  in  ihrem  Geschäfte ­
  ihre  Ersparnisse  anzulegen,  die  ihnen  mit  5  Procent  verzinst  werden,
und  für  die  sie  außerdem,  sobald  der  Reingewinn  10  Procent  übersteigt,
einen  verhältnißmäßigen  Antheil  am  Ueberschuß  haben  sollten.  Arbeitet  das
Geschäft  mit  Verlust,  oder  bleibt  der  Gewinn  unter  5  Procent,  so  wird
            
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