Full text : Konserven und Konservenindustrie in Deutschland

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lassenen  Fleischbeschaugesetzes,  das  die  Einfuhr  von  Fleisch  in  luftdicht ­
  verschlossenen  Gefäßen  verbietet.  Der  Gesetzgeber  behauptet
zwar,  daß  diese  Maßregel  aus  hygienischen  Gründen  erfolgt  sei,  man
darf  aber  wohl  annehmen,  daß  hier  der  Wunsch,  der  deutschen
Landwirtschaft  zu  helfen,  zum  mindesten  mitgewirkt  hat.  Dieses
Einfuhrverbot  für  Büchsenfleisch  verursachte  das  Entstehen  einer
neuen  deutschen  Industrie,  welche  die  Herstellung  von  deutschem
Corned  beef  aufnahm.  Sie  begann  im  Jahre  1900  mit  der  Fabrikation
und  hat  sich  seither  fortwährend  vergrößert.
In  Nord-  und  Südamerika,  wie  in  Australien  bestanden  seit  vielen
Jahren  bedeutende  Unternehmungen  zur  Fiersteilung  dieser  Fleischkonserven. ­
  Südamerika  und  Australien  verfügen  über  eine  bedeutende
Fleischproduktion,  doch  mangelt  es  dort  an  einem  genügend  großen
und  lohnenden  Absatz  für  frisches  Fleisch  an  Ort  und  Stelle.  Man
ist  daher  durchaus  genötigt,  die  frische  Ware  zu  Büchsenfleisch  zu
verarbeiten  und  die  auf  solche  Weise  haltbar  gemachten  Produkte
auf  den  ausländischen  Markt  zu  bringen.  Anders  liegen  die  Verhältnisse ­
  in  den  Vereinigten  Staaten  von  Nordamerika;  hier  konserviert
man  das  Fleisch  nur  dann,  wenn  man  für  die  frische  Ware  nicht
genügenden  Absatz  finden  kann.
Wie  erwähnt  hatte  sich  das  von  Nord-  und  Südamerika  (Uruguay)
nach  Deutschland  eingeführte  Corned  beef  vor  allem  seiner  verhältnismäßigen ­
  Billigkeit,  seiner  stets  gleichmäßigen  Beschaffenheit  und
seines  guten  Geschmackes  wegen  allgemeiner  Beliebtheit  in  Deutschland ­
  erfreut.  Während  im  Jahre  1850  das  Pfund  ausländischen
Dosenfleisches  im  Kleinhandel  (Leipzig)  noch  1.20  M.  kostete,  wurde
solches  in  den  letzten  Jahren  vor  dem  Inkrafttreten  des  Fleischbeschaugesetzes ­
  überall  in  Deutschland  mit  70—80  Pf.  per  Pfund
verkauft.  Daß  die  Dosen  des  ausländischen  Büchsenfleisches  nach
englischem  Pfund  gehandelt  wurden  und  daß  z.  B.  eine  sogenannte
engl.  Pfunddose  nur  einen  Inhalt  von  390—400  g  nach  deutschem
Gewicht  besaß,  kommt  bei  der  obigen  Preisvergleichung  mit  frischem
deutschen  Fleisch,  oder  deutschem  Büchsenfleisch  nicht  in  Betracht,
da  die  angegebenen  Preise  sich  auf  ausgeschnittene,  also  außerhalb
der  Büchse,  nach  deutschem  Gewicht  verkaufte  Ware  beziehen.  Vor
Inkrafttreten  des  Fleischbeschaugesetzes  war  also  das  ausländische
Dosenfleisch  in  Deutschland  wenig  oder  gar  nicht  teurer  als  frisches
Fleisch  und  es  hatte  außerdem  den  Vorzug,  jederzeit  gebrauchsfertig
und  jahrelang  haltbar  zu  sein.
Das  Büchsenfleisch  war  infolge  seiner  Vorzüge  im  Laufe  der
Jahre  ein  wirkliches  Volksnahrungsmittel  geworden.  Die  Einfuhr
            
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