Full text : Ueber Betheiligung der Arbeiter am Unternehmergewinn

Aebrr  die  Frage  von  der  Gewinnbetheilignng
der  Arbeiter.
Gutachten
von
I.  ^Reumann  in  Posegnick.
Bezüglich  des  Themas  von  der  Gewinnbetheiligung  der  Arbeiter  erlaube
ich  mir  auf  die  vom  Geheimrath  vr.  Engel  formulirten  Fragen  meine  Erfahrungen ­
  wie  folgt  mitzutheilen.
Zu  1.  Bei  der  Landwirthschaft  ist,  so  weit  mir  bekannt,  bisher  nur
die  Gewinnbetheiligung  und  auch  diese  nur  in  sehr  einzelnen  Fällen  (v.
Thünen,  Schuhmacher)  versucht  worden.  Die  Eigenthumsbetheiligung  würde
in  ihrer  Ausführung  jedenfalls  noch  erheblich  größere  Schwierigkeiten  als  die
Gewinnbetheiligung  darbieten,  und  wenn  sie  auch  nicht  als  ganz  unausführbar ­
  zu  bezeichnen,  so  dürfte  doch  die  Erörterung  dieser  Frage  vorläufig  keinen
praktischen  Werth  haben.
Zu  2.  Die  Veranlassung  zur  Einführung  der  Gewinnbetheiligung  in
den  Wirthschaften  des  Gutachters  war  die  Ueberzeugung,  daß  zur  sittlichen
und  intellectuellen  Hebung  des  Arbeiterstandes  kein  geeigneteres  Mittel  aufzufinden ­
  sei;  daß  demselben  durch  eine  Mitbetheiligung  ain  Gewinn  die  möglichst ­
  stärkste  Anregung  zu  Theil  werde,  über  schnellere  und  bessere  Arbeitsleistung ­
  nachzudenken,  unvollkommenes  veraltetes  Handwerkszeug  durch  besseres
zu  ersetzen  und  die  dazu  etwa  nöthigen  Handgriffe  sich  schnell  anzueignen;
wo  herrschaftliches  Handwerkszeug,  Maschinen,  Zugvieh  re.  seiner  Obhut  anvertraut ­
  ist,  damit  sorgsamer  als  bisher  umzugehen.  Den  Arbeitern  wird
die  Gemeinsainkeit  ihrer  Interessen  sowohl  untereinander  als  mit  denen  des
Arbeitgebers  mehr  zum  Bewußtsein  gebracht.
Der  Gutachter  pachtete  im  Jahre  1851  die  Assauner  Güter  im  Kreise
Gerdauen  aus  den  vier  Vorwerken  Heiligenstein,  Henriettenfeld,  Ernsthof
und  Louisenwerth  bestehend  und  gewährte  vom  dritten  Jahre  der  Pacht  ab
            
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