I. Geschichte und Entwicklung des Kartellwesens.
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ganzen Industriezweiges beherrscht, besteht eine fast ununterbrochene
Reihe von Zwischenstufen 1 ). Dementsprechend
ist auch die Machtstellung und die Fähigkeit einzelner Kartelle,
ihr Ziel zu erreichen, eine durchaus verschiedene. Die
Folge ist, daß es eigentlich wenig Kartelle gibt, welche sich
einigermaßen gleichen. Jedes will als Individualität betrachtet
und beurteilt werden. Es ist dabei immer zu beobachten,
daß folgerecht kein Urteil und keine Betrachtung
absolute Gültigkeit haben kann, vielmehr immer unter
dem Gesichtspunkt aufgefaßt werden will, daß die typischen
Wirkungen je nach dem Grade der Kartellierung bald schärfer,
bald weniger scharf, bald auch gar nicht hervortreten 2 ).
Man kann aber wohl sagen, daß alle Kartelle das Bestreben
gemein haben, Produktion und Absatz in ein solches Verhältnis
zueinander zu bringen, daß sie sich das Gleichgewicht
halten. Es sollen nicht mehr Waren hergesteilt werden, als
tatsächlich Bedarf vorhanden ist, denn jedes Zuviel kann
keinen regulären Absatz finden und muß auf die Verkaufspreise
drücken.
Nachdem man erkannt hatte, daß die Überproduktion
eine der hauptsächlichsten Ursachen des Niederganges einer
hang mit seiner oft in schweren Kämpfen erworbenen Kundschaft verliert.
Das Kartell dagegen überläßt seinen Mitgliedern den Verkauf
an die Kundschaft selbst, allerdings müssen sie sich den Kartellbestimmungen
fügen, die dahin gehen können, nur eine bestimmte Menge zu
produzieren, oder nur zu einem bestimmten Preise zu verkaufen, oder
nur in einem bestimmten Bezirk die Produktion abzusetzen usw. usw.
ln dem Kartellvertrage sind entweder nur einzelne dieser Bestimmungen
oder mehrere derselben enthalten.
') Pohle unterscheidet z. B. Kartelle höherer Ordnung, welche
eine eigene festgefügte Organisation geschaffen haben, bei denen die
Interessen der einzelnen beteiligten Werke in dem Interesse des Qesamtunternehmens
aufgegangen sind, so daß ein Konflikt zwischen
den Interessen des Ganzen und derjenigen seiner Teile ausgeschlossen
erscheint, ferner in Kartelle niederer Ordnung, welche nur auf Verabredungen,
auf bloßen schriftlichen oder mündlichen Verträgen beruhen.
(Vgl. Pohle in den Schriften d. Vereins f. Sozialpolitik, Bd. 61,
p. 202.) Weitere Begriffsbestimmungen der verschiedenen Kartelle bei
■Grunzei, Über Kartelle, p. 36 ff.; Pohle, Die Kartelle der gewerblichen
Unternehmer, p. 11; Liefmann, Die Unternehmerverbände; Baumgarten;
Meszleny, Kartelle und Trusts, p. 67 ff.
2 ) Es ist deshalb zweckmäßig, vornehmlich die höher entwickelten
Kartelle der Montan- und Eisenindustrie sowie der chemischen Industrie
als Beobachtungsgegenstand zu wählen und an ihnen diese Wirkungen
zu verfolgen, wie das auch im folgenden geschehen ist.