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I. Geschichte und Entwicklung des Kartellwesens.
„Corner“ 1 ) gebraucht, obwohl diese sich nicht mit dem Begriff
Kartell decken. Vielmehr versteht man unter einem Kartell
„eine auf dem Wege freien Übereinkommens geschaffene
Vereinigung von selbständigen Unternehmungen mit gleicher
Interessengemeinschaft zum Zwecke gemeinsamer Regelung
der Produktion und des Absatzes“ 2 ). Die Formen und Mittel
der Kartellierung sind überaus mannigfaltig. Zwischen den
Kartellen niederer Art, der einfachen losen Preisvereinbarumg
einiger gleichinteressierter Unternehmer, den Preiskonventionen
und dem höher entwickelten, mitunter äußerst komplizierten
Gefüge eines Syndikats 3 ), das die Produktion eines
Die trustees stellen den Aktionären für die erlassenen Aktien Bestätigungsscheine
(trust certificates) aus. Gegen Vorweisung dieser Scheine
werden die Gewinne an die Inhaber aus der Trustkasse, in die alle
Gewinne der Untergesellschafteni fließen, ausgeteilt. Diese Trustform
kann man als Aktiengesellschaft der Aktiengesellschaften bezeichnen.
(Vgl. Aschrott, Die amerikanischen Trusts, p. 5.)
Die Oeschäftspraxis vieler Trusts erregte den Unwillen der Öffentlichkeit;
sie wurden daher durch anti-trust-laws in vielen Staaten der
Union verboten. Man behauptete von ihnen u. a., daß sie eine Monopolstellung
zu erringen suchten, daß sie ihre Macht zur Unterdrückung
der Arbeiter benutzten und die Preise unnötig in die Höhe trieben.
Man hat in einzelnen deutschen Tageszeitungen und auch bereits
trüber ,in der wissenschaftlichen Literatur auf die Überlegenheit der
amerikanischen Trusts über die deutschen Kartelle hingewiesen und hervorgehoben,
daß die Trusts viel billiger arbeiteten und daher auch
ihre Produktion zu niedrigeren Preisen absetzen könnten. (Vgl. Harmening,
Die notwendige Entwicklung der Industrie zum Trust.) Sehr
scharf hat sich in dieser Hinsicht ausgedrückt: Schacht, Trust oder
Kartell, Preußische Jahrbücher, Bd. 110, Heft 1. Ziemlich günstig
äußert sich ferner Brentano über die Wirkung der Trusts, in den Süddeutschen
Monatsheften, April 1904, p. 264 ff.
’) Die Ringe und Corner gehören nicht zu den Kartellen. Unter
einem Corner, auch Schwanz oder Schwänze genannt, versteht man den
Ankauf möglichst aller auf einem Markt vorhandener Waren zum Zwecke
ihrer Monopolisierung. Vereinigen sich mehrere Spekulanten zu gemeinsamer
Durchführung eines Corners, so bilden sie einen Ring.
Durch den Ankauf aller Waren derselben Art wird eine Knappheit
und dadurch eine Preissteigerung bezweckt, um einen großen Gewinn
zu erzielen. Ein Corner oder Ring ist also eine vorübergehende spekulative
Vereinigung, die mit der Regelung des Preises und der Produktion
nichts zu tun hat und eher das Gegenteil verursacht. (Vgl. hierüber
u. a. Liefmann, Kartelle und Trusts, p. 15.)
2 ) Grunzei, Über Kartelle, p. 12.
3 ) Das Syndikat ist die höchste Form des Kartells. Es besitzt
eine besondere Verkaufsstelle, die an die Kundschaft verkauft und mit ihr
abrechnet. Der einzelne Unternehmer verliert einen großen Teil seiner
Selbständigkeit und wird herabgesetzt zum ausschließlichen Produzenten.
Ein Nachteil besteht ferner darin, daß der Unternehmer den Zusammen