Full text : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Erstes  Buch.  Die  Begründer.

das  persönliche  Interesse  dabei  verschwindet.  Nur  die  Banken,  die
Versicherungsgesellschaften,  die  Gesellschaften  zum  Bau  und  zur
Unterhaltung  von  Kanälen  und  die  Wasserversorgungsgesellschaften
größerer  Städte  entgehen  seiner  Mißbilligung;  denn  die  Leitung  dieser
Unternehmen  kann  ganz  mechanisch  geführt  werden,  „oder  läßt  sich
auf  ein  so  einförmiges  Verfahren  zurückbringen,  daß  dabei  wenig
oder  gar  keine  Veränderung  vorkommt“ 1 ).  Um  so  mehr  ist  er  gegen
jedes  Monopol,  das  einer  Privatperson  oder  einer  Gesellschaft  gewährt ­
  wird.  Er  widmet  ein  ganzes  Kapitel  der  Bekämpfung  jener
großen  im  17.  und  18.  Jahrhundert  entstandenen  privilegierten  Gesellschaften, ­
  die  sich  mit  der  Ausbeutung  des  Kolonialhandels  be-y
schäftigten,  und  deren  berühmteste  die  Ostindische  Kompagnie  war.
Noch  eine  weitere  Bemerkung  drängt  sich  auf.  Für  Smith  ist
die  Nichteinmischung  des  Staates  ein  allgemeiner  Grundsatz,  aber
keine  absolute  Kegel.  Er  ist  nichts  weniger  als  ein  Doktrinär.  Niemals ­
  vergießt  er,  daß  zu  jeder  Kegel  Ausnahmen  gehören.  Man
könnte  eine  interessante  Liste  aller  Umstände  aufstellen,  unter  denen
Smith  die  Intervention  der  öffentlichen  Gewalt  für  gerechtfertigt  erklärt: ­
  die  gesetzliche  Festlegung  des  Zinsfußes 2 ),  die  Verwaltung
der  Post  durch  den  Staat,  der  obligatorische  Volksschulunterricht,
die  für  die  Zulassung  zu  jedem  freiem  Berufe  oder  jedem  Vertrauensposten ­
  notwendigen  Staatsprüfungen,  die  Festsetzung  des  Minimalnennbetrages ­
  der  Banknoten  auf  fünl  Pfund 3 )  usw.,  usw.  In  einem
charakteristischen  Satze  hat  er  ganz  allgemein  seine  Meinung  mit
Hinsicht  gerade  auf  diese  Beschränkung  der  Freiheit  der  Banken
ausgedrückt:  „Allerdings  können  solche  Maßregeln  einigermaßen  für
eine  Verletzung  der  natürlichen  Freiheit  gelten;  allein  Ausübungen
der  natürlichen  Freiheit  weniger  Individuen,  die  die  Sicherheit  der
ganzen  Gesellschaft  gefährden,  werden  durch  die  Gesetze  aller  Staaten
eingeschränkt,  und  müssen  eingeschränkt  werden;  das  gilt  ebensosehr
von  den  freiesten  wie  von  den  despotischsten  Staaten 4 ).“
’)  Völkerreichtum  II,  S.  201,  B.  V,  Kap.  I,  Teil  3,  Ahs.  1,  §  2.
3 )  Völkerreichtum  I,  S.  211,  B.  II,  Kap.  IV,  am  Ende.  Wahrscheinlich
wurde  er  später  durch  Bentham’s  Buch;  Defense  of  usury,  das  1787  zugunsten
der  Darlehnsfreiheit  veröffentlicht  wurde,  zum  Gedanken  der  vollständigen  Freiheit
bekehrt,  wenn  man  einem  Gespräch,  das  1789  ein  Freund  Bbntham's  mit  Smith
hatte,  Glauben  schenken  will,  und  das  in  einem  Briefe  an  Bbntham  von  einem
anderen  seiner  Freunde,  George  Wilson,  wiedergegeben  ist.  Vgl.  J.  Bae,  Life  of
Adam  Smith,  S.  423.
3 )  Völkerreichtum  I,  S.  190,  B.  II,  Kap.  II.
4 )  Völkerreichtum  I,  S.  190,  B.  II,  Kap.  II.  Er  fährt  wie  folgt  fort:
„Brandmauern,  die  dem  Weitergreifen  des  Feuers  Vorbeugen,  sind  eine  ganz  ähnliche
Verletzung  der  natürlichen  Freiheit,  wie  die  hier  angeführten  Bankmaßregeln.“
Diese  Stelle  beweist,  daß  Smith  öffentliche  Verordnungen  zugunsten  der  materiellen
Sicherheit  der  Bürger  zugibt.  An  einer  anderen  Stelle  zeigt  er  sich  als  Anhänger
            
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