Dritter Teil.
juristischem Maße gemessen, keineswegs mit der Zahl der un-
ehelichen Geburten zusammenfällt, sondern nur einen Teil dieser
umfaßt. Wäre dieser Restbestand wenigstens homogen! Statt
dessen. besteht aber der Ursachenkomplex der Unehelichkeits-
statistik aus den denkbar heterogensten, gerade unter mora-
lischen Gesichtspunkten grundverschiedensten Elementen. Die
Gruppe „uneheliche Mütter‘“ setzt sich nämlich aus folgenden
Elementen zusammen:
1. aus Ehefrauen.
Aus in religiösen, aber staatlich nicht anerkannten Ehen
Lebenden: auch aus in jüdischen Ritualehen Lebenden.
2. aus außerehelich lebenden Frauen.
A. Häufig langandauernde Geschlechtsverbindungen (in
beiderlei Sinne) außerehelicher Observanz, mit mehr oder
weniger monogamischen Inhalt, Konkubinate, wilde Ehen.
Diese vermögen ihre Existenz etwa aus folgenden Motiven her-
zuleiten:
£{. Aus ökonomischen Zwangslagen; ländliche Dienstboten,
vielfach auch Fabrikbevölkerung.
2. Aus beruflichen Zwangslagen. Fehlen von Heirats-
konsens: wegen Armut; oder auch, bei Beamten, Offizieren
usw. wegen sozialer Nicht-Ebenbürtigkeit der Frau oder auch
finanzieller Unmöglichkeit des Aufbringens der entsprechenden
Mitgift (Nichtvorhandensein einer „Kaution‘); oder wegen
zrundsätzlicher beruflicher Heiratsverbote; z. B. bei Lehre-
rinnen, Soldaten während der Dienstzeit usw.
3. Aus psychologischen Zwangslagen. Bestehen einer Ehe
des Geliebten mit einer ungeliebten Frau, die aus pekuniären,
konventionellen oder sentimentalen (Kinder!) Ursachen nicht
getrennt werden kann oder soll. In Ländern, in denen es keinen