fullscreen: Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs

IV. DIE WÄHRUNGEN UND DEVISENNOTIERUNGEN 125 
Reichsmark mit den gleichen Ausmünzungsverhältnissen (2790. M = 
1 kg fein © %/0 fein) wie vor dem Kriege, Silbermünzen zu 1 bis 5 
Reichsmark (Zahlkraft bis. 20 RM). und kleine Münzen. 
Banknoten: Die Noten der neu organisierten Deutschen Reichs: 
bank?), auf mindestens 10 RM lautend, Deckung 40% in Gold (min- 
destens 3/,) und in Devisen (Banknoten, Schecks, tägliche Forde- 
rungen und Wechsel mit einer Laufzeit von höchstens 14 Tagen auf 
ausländische Währung), der Rest bankmäßig. Sinkt die Bardeckung 
unter 40%, so ist eine gestaffelte Notensteuer an den Staat zu ent- 
richten, die mit 3% der fehlenden Deckung beginnt, bei einer Drittel- 
deckung 8% und für jedes weitere fehlende Prozent 1% beträgt. Um 
mindestens */, dieser Steuer soll der jeweilige Diskontsatz erhöht 
werden und jedenfalls 5% betragen. Die Anfertigung, Ausgabe und 
Einziehung der Noten erfolgt unter der Kontrolle des (ausländischen) 
Kommissärs für die Notenausgabe und wird durch den besonderen 
Ausfertigungsstempel beurkundet, den jede in Umlauf gesetzte Note 
tragen muß. Außerdem besitzen noch die Bayrische Notenbank, die 
Sächsische Bank, die Württembergische Notenbank und die Badische 
Bank in beschränktem Maße (insgesamt 194 Mill. RM.) das Recht der 
Notenausgabe, doch sind diese Noten nicht gesetzliches Zahlungs- 
mittel. Die Einlöslichkeit der Banknoten in Gold, Goldbarren oder 
Auszahlungen in ausländischer Währung ist für einen späteren Zeit- 
punkt in Aussicht genommen. 
Die Golddiskontbank verlor ebenso wie die Rentenbank das Noten- 
emissionsrecht, die Noten der Rentenbank müssen innerhalb zehn Jahren 
eingezogen werden. Die früheren Banknoten wurden im Verhältnis 1 RM = 
1 Billion Papiermark umgetauscht. 
Österreich. Vor dem Weltkrieg hatte Österreich-Ungarn hinkende Gold- 
währung: Einheit 1 Krone (K) = 100 Heller (h); Hauptmünzen: Goldstücke 
zu 20 und 10 K; Scheidemünzen: Fünf-, Zwei- und Einkronenstücke aus 
Silber, Zwanzig-, Zehn-, Zwei- und Einhellerstücke ; Nebenmünze: Der 
Silbergulden = 2 K. Banknoten: Die Noten der Österreichisch-ungarischen 
Bank zu 10, 20, 50, 100 und 1000 K. Die Ausgabe der Banknoten war in 
der Weise geregelt, daß zwei Fünftel in Gold und Silber, der Rest bank- 
mäßig gedeckt sein mußten; überstieg der Notenumlauf die Bardeckung um 
600 Millionen Kronen, so hatte die Österreichisch-ungarische Bank eine 
Notensteuer von 5% p. a. an den Staat zu entrichten (indirekte Kontingen- 
tierung); viermal im Monat gab die Bank in ihren Ausweisen an, wieviel 
Noten sie auf Grund ihres Barstandes ausgeben durfte, ohne die Steuer 
entrichten zu müssen (die sogenannte steuerfreie Banknotenreserve) bzw. 
wie groß der steuerpflichtige Banknotenumlauf war. 
Zu Beginn des Weltkrieges wurden diese Bestimmungen für die Noten- 
ausgabe sistiert; die Österreichischungarische Bank gewährte dem Staate 
Darlehen gegen Wechsel auf den Staat und gab dafür Noten aus. Die 
Kurant-, später auch die Scheidemünzen verschwanden aus dem Verkehr. 
?) Über die Organisation der Deutschen Reichsbank s..S. 241.
	        
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