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4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
Arbeiter zu besteuern. Es soll dies zum Teil im Interesse des
Schutzes der inländischen Arbeiter gegen die Konkurrenz aus
ländischer Arbeitskräfte geschehen. Ein dahingehender Vorschlag
beschäftigte bereits die französische Gesetzgebung. Der Gefahr der
Überwälzung soll dadurch begegnet werden, daß in dem Lohne der
inländischen und ausländischen Arbeiter kein Unterschied gemacht
werden darf.
2. Eine spezielle Besteuerungsart hat sich in einzelnen Staaten für
denjenigen Arbeitsverdienst herausgebildet, der in der Form ständiger
Bezüge erscheint. Es ist dies die Steuer vom Diensteinkommen
resp. die Besoldungssteuer. Die Besoldungssteuer ist in ein
zelnen Fällen eine Ergänzung der allgemeinen Einkommensteuer und
soll dort, wo neben der Einkommensteuer noch die Ertragsbesteuerung
aufrecht erhalten wird, zur Vermeidung ungleicher Besteuerung
dienen. Die Besoldungssteuer soll dann für die betreffenden Ein
kommen die Ertragssteuer substituieren. Diese Bedeutung hat die
Besoldungssteuer in Österreich.
IV. Abschnitt.
Die Besteuerung des Unteriiehmergewiunes.
1. Im System der Ertragssteuer kann eine Steuer nicht fehlen,
deren Zweck die Besteuerung des aus der Zusammenfassung und
Leitung der Produktivkräfte sich ergebenden Unternehmergewinnes
ist. Dieser Steuer unterliegt jede Erwerbstätigkeit, die sich aus
der selbständigen Betätigung einzelner oder mehrerer Produktiv
kräfte ergibt. Demnach gehören hierher Bergwerks- und Industrie
unternehmen, Handels-, Verkehrs- und Kreditunternehmen, hierher
gehören die geistigen Berufszweige, soweit sie selbständig betrieben
werden — der Beruf des Arztes, Rechtsanwaltes, Schriftstellers usw.
Miets- und Pachtunternehmen, hierher gehört prinzipiell das
landwirtschaftliche Unternehmen, das aber zweckmäßiger mit der
Grundsteuer belegt wird. Die Schwierigkeit und Gefahr dieser
Steuer liegt in der Schwierigkeit der Ermessung und in den Schwan
kungen des Unternehmergewinnes und der Fiskus ist hier mehr
weniger auf die Steuerbekenntnisse der Steuersubjekte angewiesen.
Während der Kapitalzins, der Arbeitslohn, ja die Grundrente in
jedem Staate ein gewisses durchschnittliches Niveau zeigen, dessen