fullscreen: Finanzwissenschaft

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4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
Arbeiter zu besteuern. Es soll dies zum Teil im Interesse des 
Schutzes der inländischen Arbeiter gegen die Konkurrenz aus 
ländischer Arbeitskräfte geschehen. Ein dahingehender Vorschlag 
beschäftigte bereits die französische Gesetzgebung. Der Gefahr der 
Überwälzung soll dadurch begegnet werden, daß in dem Lohne der 
inländischen und ausländischen Arbeiter kein Unterschied gemacht 
werden darf. 
2. Eine spezielle Besteuerungsart hat sich in einzelnen Staaten für 
denjenigen Arbeitsverdienst herausgebildet, der in der Form ständiger 
Bezüge erscheint. Es ist dies die Steuer vom Diensteinkommen 
resp. die Besoldungssteuer. Die Besoldungssteuer ist in ein 
zelnen Fällen eine Ergänzung der allgemeinen Einkommensteuer und 
soll dort, wo neben der Einkommensteuer noch die Ertragsbesteuerung 
aufrecht erhalten wird, zur Vermeidung ungleicher Besteuerung 
dienen. Die Besoldungssteuer soll dann für die betreffenden Ein 
kommen die Ertragssteuer substituieren. Diese Bedeutung hat die 
Besoldungssteuer in Österreich. 
IV. Abschnitt. 
Die Besteuerung des Unteriiehmergewiunes. 
1. Im System der Ertragssteuer kann eine Steuer nicht fehlen, 
deren Zweck die Besteuerung des aus der Zusammenfassung und 
Leitung der Produktivkräfte sich ergebenden Unternehmergewinnes 
ist. Dieser Steuer unterliegt jede Erwerbstätigkeit, die sich aus 
der selbständigen Betätigung einzelner oder mehrerer Produktiv 
kräfte ergibt. Demnach gehören hierher Bergwerks- und Industrie 
unternehmen, Handels-, Verkehrs- und Kreditunternehmen, hierher 
gehören die geistigen Berufszweige, soweit sie selbständig betrieben 
werden — der Beruf des Arztes, Rechtsanwaltes, Schriftstellers usw. 
Miets- und Pachtunternehmen, hierher gehört prinzipiell das 
landwirtschaftliche Unternehmen, das aber zweckmäßiger mit der 
Grundsteuer belegt wird. Die Schwierigkeit und Gefahr dieser 
Steuer liegt in der Schwierigkeit der Ermessung und in den Schwan 
kungen des Unternehmergewinnes und der Fiskus ist hier mehr 
weniger auf die Steuerbekenntnisse der Steuersubjekte angewiesen. 
Während der Kapitalzins, der Arbeitslohn, ja die Grundrente in 
jedem Staate ein gewisses durchschnittliches Niveau zeigen, dessen
	        
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