Kapitel II. Der Staatssozialismus.
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diesem großen Politiker, nachdem er die deutsche Einheit geschalten
hatte, hauptsächlich daran, sie zu befestigen und zu kräftigen. Ein
System von Arbeiterversicherungen, das vom Staat finanziell geleitet
und unterhalten wurde, erschien ihm als das beste Mittel, die Arbeiter
von dem revolutionären Sozialismus fern zu halten, indem es ihnen
die positive Sympathie der Regierung bewies und sie durch ein
pekuniäres Interesse mit dem Reiche verband. Auf gleiche Weise
hatte die französische Revolution die Bauern durch den Verkauf der
nationalen Güter an sich gefesselt. Diese Meinung drückte auch
Bismarck aus, als er im Hinblick auf die Arbeiterversicherungsgesetze
sagte: „Wenn wir 700000 kleine Rentner, die vom Reiche ihre Rente
beziehen, haben, gerade in diesen Klassen, die sonst nicht viel zu ver
lieren haben und bei einer Veränderung irrtümlich glauben, daß sie
viel gewinnen können, so halte ich das für einen außerordentlichen
Vorteil; wenn sie auch nur M. 115—200 zu verlieren haben, so er
hält sie doch das Metall in ihrer Schwimmkraft; es mag noch so
gering sein, es erhält sie aufrecht“ ] ). Von diesem Gesichtspunkte
aus sind die großen Arbeiterversicherungsgesetze gegen Krankheit,
Unfall, Invalidität und Alter in den Jahren 1881 bis 1889 erlassen
worden. Weil aber der Kanzler keine gleichen, greifbar pekuniären
Vorteile in den eigentlichen Arbeiterschutzgesetzen (Gesetz über die
Arbeitsdauer, Sonntagsruhe, Fabrikhygiene und Aufsicht usw.) sah,
zeigte er sich ihrer Ausdehnung wenig geneigt. Es bedurfte erst
des in den beiden berühmten Erlassen vom 4. Februar 1890 ausge
drückten Willens Kaiser Wilhelms II., um dieser Gesetzgebung in
Deutschland einen neuen Anstoß zu geben.
In Deutschland hat der intelligente Konservativismus einer fast
absoluten Regierung außerhalb jeder Doktrin einen Teil des Pro
gramms des Staatssozialismus verwirklicht. In Frankreich, in Eng
land und in den Ländern politischer Freiheit waren ähnliche Maß
nahmen der Ausdruck der demokratischen Bewegung selbst. Im
Maße, wie die Arbeiterklassen einen immer größeren Anteil an der
(Zitiert nach Ad. Wagner: Grundlegung 1893, I. Teil, 2. Halbband (Buch 4—6),
S. 706, Anm. des Übers.) Bismabck sagte in seiner Rede vom 9. Mai 1884: „Ich
erkenne ein Recht auf Arbeit unbedingt an und stehe dafür ein, solange ich auf
diesem Platz sein werde. Ich befinde mich damit nicht auf dem Boden des Sozialismus,
sondern auf dem Boden des preußischen Landrechts.“ (Zitiert nach Brodnitz ; Bismarck’s
nationalökonomische Ansichten, S. 136.) Der § 2, Abs. XIX des 2. Teiles des
preußischen Landrechtes vom 5. Februar 1794 besagt: „Denjenigen, welchen es nur
an Mittel oder Gelegenheit, ihren und der ihrigen Unterhalt selbst zu verdienen,
ermangelt, sollen Arbeiten, die ihren Kräften und Fähigkeiten gemäß sind, ange
wiesen werden.“ In Wirklichkeit handelt dieser Text, trotz der allgemein gehaltenen
Form, nur von der Unterstützung.
l ) Rede vom 18, März 1889, angeführt von Brodnitz: Bismarck’s national
ökonomische Ansichten, Verlag G. Fischer, Jena, 1902, S. 141.