Full text: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Kapitel II. Der Staatssozialismus. 
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diesem großen Politiker, nachdem er die deutsche Einheit geschalten 
hatte, hauptsächlich daran, sie zu befestigen und zu kräftigen. Ein 
System von Arbeiterversicherungen, das vom Staat finanziell geleitet 
und unterhalten wurde, erschien ihm als das beste Mittel, die Arbeiter 
von dem revolutionären Sozialismus fern zu halten, indem es ihnen 
die positive Sympathie der Regierung bewies und sie durch ein 
pekuniäres Interesse mit dem Reiche verband. Auf gleiche Weise 
hatte die französische Revolution die Bauern durch den Verkauf der 
nationalen Güter an sich gefesselt. Diese Meinung drückte auch 
Bismarck aus, als er im Hinblick auf die Arbeiterversicherungsgesetze 
sagte: „Wenn wir 700000 kleine Rentner, die vom Reiche ihre Rente 
beziehen, haben, gerade in diesen Klassen, die sonst nicht viel zu ver 
lieren haben und bei einer Veränderung irrtümlich glauben, daß sie 
viel gewinnen können, so halte ich das für einen außerordentlichen 
Vorteil; wenn sie auch nur M. 115—200 zu verlieren haben, so er 
hält sie doch das Metall in ihrer Schwimmkraft; es mag noch so 
gering sein, es erhält sie aufrecht“ ] ). Von diesem Gesichtspunkte 
aus sind die großen Arbeiterversicherungsgesetze gegen Krankheit, 
Unfall, Invalidität und Alter in den Jahren 1881 bis 1889 erlassen 
worden. Weil aber der Kanzler keine gleichen, greifbar pekuniären 
Vorteile in den eigentlichen Arbeiterschutzgesetzen (Gesetz über die 
Arbeitsdauer, Sonntagsruhe, Fabrikhygiene und Aufsicht usw.) sah, 
zeigte er sich ihrer Ausdehnung wenig geneigt. Es bedurfte erst 
des in den beiden berühmten Erlassen vom 4. Februar 1890 ausge 
drückten Willens Kaiser Wilhelms II., um dieser Gesetzgebung in 
Deutschland einen neuen Anstoß zu geben. 
In Deutschland hat der intelligente Konservativismus einer fast 
absoluten Regierung außerhalb jeder Doktrin einen Teil des Pro 
gramms des Staatssozialismus verwirklicht. In Frankreich, in Eng 
land und in den Ländern politischer Freiheit waren ähnliche Maß 
nahmen der Ausdruck der demokratischen Bewegung selbst. Im 
Maße, wie die Arbeiterklassen einen immer größeren Anteil an der 
(Zitiert nach Ad. Wagner: Grundlegung 1893, I. Teil, 2. Halbband (Buch 4—6), 
S. 706, Anm. des Übers.) Bismabck sagte in seiner Rede vom 9. Mai 1884: „Ich 
erkenne ein Recht auf Arbeit unbedingt an und stehe dafür ein, solange ich auf 
diesem Platz sein werde. Ich befinde mich damit nicht auf dem Boden des Sozialismus, 
sondern auf dem Boden des preußischen Landrechts.“ (Zitiert nach Brodnitz ; Bismarck’s 
nationalökonomische Ansichten, S. 136.) Der § 2, Abs. XIX des 2. Teiles des 
preußischen Landrechtes vom 5. Februar 1794 besagt: „Denjenigen, welchen es nur 
an Mittel oder Gelegenheit, ihren und der ihrigen Unterhalt selbst zu verdienen, 
ermangelt, sollen Arbeiten, die ihren Kräften und Fähigkeiten gemäß sind, ange 
wiesen werden.“ In Wirklichkeit handelt dieser Text, trotz der allgemein gehaltenen 
Form, nur von der Unterstützung. 
l ) Rede vom 18, März 1889, angeführt von Brodnitz: Bismarck’s national 
ökonomische Ansichten, Verlag G. Fischer, Jena, 1902, S. 141.
	        
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