Full text : Die Kommunalbesteuerung in Italien

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hebungsform  bedingter  Übelstand  ist,  daß  der  dazio  consumo  in  den
kleineren  Ortschaften  vielfach  dahin  tendiert,  den  Charakter  einer
Gewerbesteuer  anzunehmen,  deren  Überwälzung  auf  die  Konsumenten
unsicher  ist.  Auch  ist  die  Steuer  für  die  kleinen  Geschäftsleute
lästig.  Diese  Mängel  hat  man  gewiß  nicht  verkannt,  indessen  ist  es
schwierig,  eine  Yerbrauchsbesteuerung  in  den  kleinen  Ortschaften  in
befriedigender  Weise  technisch  durchzuführen.  Ungangbar  wäre  der
Weg,  die  Steuer  bei  dem  Konsumenten  direkt  einzuheben.  Nur  die
Geschäftsbetriebe  lassen  sich  wirksam  überwachen  und  kontrollieren,
schon  weil  ihre  Zahl  relativ  gering  ist.  Wollte  man  aber  den  dazio
consumo  auf  alle  Warenverkäufer,  also  mit  auf  die  Grossisten  ausdehnen, ­
  um  auch  die  zahlungsfähigeren  Schichten  zu  treffen,  so  stände
diesem  Verfahren  das  Bedenken  entgegen,  daß  eine  Doppelbesteuerung
kaum  immer  zu  vermeiden  wäre,  da  die  Grossisten  regelmäßig  nicht
direkt  an  die  Konsumenten,  sondern  an  die  Detaillisten  ihre  Waren
absetzen.  Der  Konsum  und  nicht  der  Warenhandel  soll  belastet
werden.
3.  Die  Hauptbestandteile  des  gemeindlichen  Oktroisystems
sind:  1.  Zuschläge  zu  den  staatlichen  dazi  di  consumo;  2.  die  eigentlichen ­
  kommunalen  dazi  di  consumo  (dazi  proprii  di  consumo).
Beide  Arten  begegnen  in  den  geschlossenen  wie  in  den  offenen  Gemeinden. ­

Die  Zuschlagsdazi  treffen  ausschließlich  die  mit  den  staatlichen ­
  dazi  di  consumo  belasteten  Yerbrauchsobjekte.  Solche  sind:
Getränke,  und  zwar  Weine  1 ),  Most,  Alkohol,  Schnaps  und  Liköre;
dann  Fleisch  und  Schlachtvieh  (Ochsen,  Kühe,  Kälber,  Schweine,
Pferde,  Ziegen,  Schafe,  dann  gesalzenes  Fleisch,  Schweineschmalz);
ferner  Eeis,  Öle,  Essig,  Butter,  Rindstalg,  Zucker,  Weintrauben  (bei
über  2  kg)  und  Rosinen  2 ).
*)  Auch  die  Weine  und  weinartigen  Getränke,  die  einen  nur  geringen  Grad
Alkohol  enthalten,  wie  vinello  (aus  Trestern  hergestellt),  mezzovino,  posca,  agresto
sind  daziopflichtig.
2 )  Die  gesetzlichen  Höchstsätze  der  staatlichen  dazi  di  consumo  in  den  verschiedenen ­
  Gemeindeklassen  sind  aus  nachstehendem  Tarife  ersichtlich:

Getränke:

Einheit;

I.

Gemeindeklassen:
II.  III.
Lire:

IV.

Wein  und  Essig

hl

7-6

  —

4-3,50



Vinello,  mezzovino,  posca  ed  agresto

»

3,60

2,50

2,-1,75



Most  (nur  in  den  comuni  chiusi)  „
A.  Hoffmann,  Kommunalbesteuerung  in  Italien.

6,30

4,50  3,60
7

3,15
            
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