Einleitung:
Die Gemeindebesteuerung in Italien
im allgemeinen.
I. Allgemeines.
Wir sind gewöhnt, Steuerfragen heute von einem anderen Gesichtswinkel
aus zu beurteilen als in früheren Zeitläuften. Das unaufhaltsame
Yorwärtsdrängen demokratischer Ideen, das starke soziale
Empfinden weitester Kreise unserer Zeit, der wachsende Einfluß
jenes Elementes von unten her auf unser öffentliches Leben, der
Wandel in der Struktur der Technik und Ökonomik: alles das hat
auch auf dem Gebiete der Steuerpolitik neue Probleme auf den Plan
geworfen oder doch wenigstens neue Elemente zu den alten Problemen
hinzugebracht. Ein schärfer umrissener Begriff der steuerlichen Gerechtigkeit
tritt mit größerer Stoßkraft auf. Die praktischen Qualitäten
der Bequemlichkeit, der leichten Erhebbarkeit der Steuern treten
in ihrer Bedeutung zurück, die Idee der Lastenverteilung nach der
Leistungs- und Steuerfähigkeit zieht durch die Wissenschaft hindurch
immer siegreicher in die Praxis ein.
So tritt uns der Sieg der Subjektivität über die Objektivität als
Resultat der Entwicklungstendenzen der Besteuerung in den Kulturstaaten
entgegen. Allein dies gilt in allererster Linie von der Staatsbesteuerung.
Hier herrscht der Grundsatz der Besteuerung nach der
Leistungs- und Steuerfähigkeit. Nicht so auf dem Gebiete der Kommunalbesteuerung.
Hier tritt zu jenem Grundsatz der der Leistung
und Gegenleistung hinzu. Und sofort beginnen die Schwierigkeiten.
In welchem Verhältnis sollen diese beiden Grundsätze zueinander
stehen ? Und mit welchen Mitteln sollen sie zur Du ’chführung
kommen? Auf diese Fragen hat man noch lange nicht eine befriedigende
Antwort gegeben. Die Wissenschaft hat lange Zeit das
A. Hoffmann, Kommunalbesteuerung in Italien. 1