Full text: Die Kommunalbesteuerung in Italien

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In den offenen Gemeinden sind die steuerbaren Waren, solange 
sie in den Verkaufsstellen sind, mit einer Steuermarke zu versehen. 
Diese ist ihrer rechtlichen Natur nach, wie das Gesetz von 1864 
definierte, die „einzige gültige Beweisurkunde für die geleistete Zahlung“. 
IV. Die Einziehung der dazi di consumo kann erfolgen ent 
weder unmittelbar durch die Gemeinden bzw. den Staat, d. h. durch 
eigene Organe, oder im Wege der Verpachtung (Art. 46). Die 
erstere Art der Steuererhebung entspricht am meisten der Idee des 
sozialrechtlichen Verfassungsstaates. Wird heute die Steuerpacht, was 
die Staatssteuern und insbesondere die direkten Steuern anlangt, mit 
Recht allgemein verworfen, so kann sie unbedenklich sein bei den 
indirekten Steuern städtischer Gemeinwesen, namentlich dann, wenn 
die zu erhebenden Abgaben genau tarifiert und die Steuerpflichtigen 
gegen eigennützige Übergriffe des Pächters durch wirksame Kontroll- 
maßregeln, durch Kautionsstellungen u. dgl. geschützt sind. Das 
Pachtsystem hat den Vorzug der Billigkeit der Erhebung für sich, 
da es fast nur Reinerträge liefert; auch verbürgt es im Normalfalle 
Sicherheit des Eingangs der Geldsummen. 
Der Pächter tritt in das Rechtsverhältnis der Gemeinde zu den 
Steuerzahlern ein (Art. 48). Er hat Sicherheit zu leisten in Höhe 
der dreimonatlichen Pachtsumme (Art. 50). Dem Grundsatz der Ein 
heitlichkeit der Besteuerung entsprechend kann die Verpachtung nur 
an einen Pächter erfolgen. Jedoch kann der Präfekt die geschlossenen 
Gemeinden ermächtigen, die Erhebung der dazi außerhalb des ge 
schlossenen Gebietes von jener der dazi innerhalb desselben gesondert zu 
verpachten (Art. 49 Abs. 1 u. 2). Maßnahmen zum Schutze der Steuer 
pflichtigen gegen unberechtigtes Vorgehen des Pächters sind vor 
gesehen. 
II. Die tatsächliche Gestaltung des dazio di consumo in 
Zeit und Raum (Statistik). 
(Tabelle siehe Seite 105.) 
Was zunächst die Entwicklung der Erträgnisse der staatlichen 
dazi di consumo anlangt, so lassen sich, wie aus der Tabelle erhellt, 
drei Stufen unterscheiden, innerhalb deren sie im großen und ganzen 
stabil geblieben sind. Die erste reicht bis 1875, von da ab erhöhen 
sich die Erträge plötzlich um ca. 10 Milk L., was mit der Erneuerung 
der Kanonsverträge zusammenhängt. Zwischen 1891 und 1895 tritt
	        
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