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In den offenen Gemeinden sind die steuerbaren Waren, solange
sie in den Verkaufsstellen sind, mit einer Steuermarke zu versehen.
Diese ist ihrer rechtlichen Natur nach, wie das Gesetz von 1864
definierte, die „einzige gültige Beweisurkunde für die geleistete Zahlung“.
IV. Die Einziehung der dazi di consumo kann erfolgen ent
weder unmittelbar durch die Gemeinden bzw. den Staat, d. h. durch
eigene Organe, oder im Wege der Verpachtung (Art. 46). Die
erstere Art der Steuererhebung entspricht am meisten der Idee des
sozialrechtlichen Verfassungsstaates. Wird heute die Steuerpacht, was
die Staatssteuern und insbesondere die direkten Steuern anlangt, mit
Recht allgemein verworfen, so kann sie unbedenklich sein bei den
indirekten Steuern städtischer Gemeinwesen, namentlich dann, wenn
die zu erhebenden Abgaben genau tarifiert und die Steuerpflichtigen
gegen eigennützige Übergriffe des Pächters durch wirksame Kontroll-
maßregeln, durch Kautionsstellungen u. dgl. geschützt sind. Das
Pachtsystem hat den Vorzug der Billigkeit der Erhebung für sich,
da es fast nur Reinerträge liefert; auch verbürgt es im Normalfalle
Sicherheit des Eingangs der Geldsummen.
Der Pächter tritt in das Rechtsverhältnis der Gemeinde zu den
Steuerzahlern ein (Art. 48). Er hat Sicherheit zu leisten in Höhe
der dreimonatlichen Pachtsumme (Art. 50). Dem Grundsatz der Ein
heitlichkeit der Besteuerung entsprechend kann die Verpachtung nur
an einen Pächter erfolgen. Jedoch kann der Präfekt die geschlossenen
Gemeinden ermächtigen, die Erhebung der dazi außerhalb des ge
schlossenen Gebietes von jener der dazi innerhalb desselben gesondert zu
verpachten (Art. 49 Abs. 1 u. 2). Maßnahmen zum Schutze der Steuer
pflichtigen gegen unberechtigtes Vorgehen des Pächters sind vor
gesehen.
II. Die tatsächliche Gestaltung des dazio di consumo in
Zeit und Raum (Statistik).
(Tabelle siehe Seite 105.)
Was zunächst die Entwicklung der Erträgnisse der staatlichen
dazi di consumo anlangt, so lassen sich, wie aus der Tabelle erhellt,
drei Stufen unterscheiden, innerhalb deren sie im großen und ganzen
stabil geblieben sind. Die erste reicht bis 1875, von da ab erhöhen
sich die Erträge plötzlich um ca. 10 Milk L., was mit der Erneuerung
der Kanonsverträge zusammenhängt. Zwischen 1891 und 1895 tritt