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ihren Gunsten namentlich ihr reiches Erträgnis, ihre Elastizität und
ihre Unmerklichkeit anzuführen.
Die außerordentliche Ergiebigkeit der indirekten Yerbrauchs-
steuern, speziell der Oktrois, ist wohl einer ihrer größten Vorzüge.
Sie vermögen so reiche Erträgnisse zu liefern, wie sie durch die
direkte Besteuerung, selbst durch die Einkommensteuer, ohne große
Härten kaum oder nur schwerlich zu erzielen wären. Ihr Ertrag
pflegt bei Zunahme der Zahl wie des Wohlstandes der Bevölkerung
zu steigen. Diesem Vorzug steht aber auf der anderen Seite auch
zugleich ein Nachteil gegenüber. Da sich die Verbrauchssteuern den
Veränderungen des Wirtschaftslebens und der Kaufkraft der Be
völkerung gleichsam automatisch anschließen, ist ihr Erträgnis unbe
stimmt, schwankend, in Notzeiten infolge Konsumrückgangs leicht zu
gering, während gerade da das öffentliche Gemeinwesen fester,
sicherer Einnahmen bedarf. Das Mittel aber, durch Erhöhung der
Steuersätze die Einnahmen zu steigern, ist nicht selten unwirksam.
Als weiteren Vorzug der indirekten Aufwandsteuern macht man
namentlich ihre Unmerklichkeit geltend, insbesondere gegenüber
den unteren Volksschichten. Sie werden von den Konsumenten in
vielen kleinen und unmerklichen Beträgen, meist unbewußt, im Kauf
preise entrichtet. Sie sind daher von jenen Nachteilen frei, die den
direkten Steuern, namentlich der persönlichen Einkommensteuer an
haften. Willkür der Veranlagung, lästiges Eindringen in die privaten
Verhältnisse der einzelnen, Mahnungen und gewaltsame Beitreibungen,
Deklamationen u. dgl., alles das ist hier ausgeschlossen oder wenigstens
auf ein Minimum beschränkt.
Freilich bedient sich auf der anderen Seite auch der Gegner
dieses Arguments der Unmerklichkeit der Verbrauchssteuern: jene
unbewußte Steuerzahlung sei ein Reiz für unwirtschaftliche Ausgaben,
sie führe leicht zu einer Ausbeutung der Massen. Die starke Aus
gabensteigerung der Gemeinden in Italien hat man nicht zu geringstem
Teile dem dazio consumo zur Last zu legen geglaubt.
4. Gegen die Oktrois im besonderen macht man noch
geltend, daß die zu ihrer Durchführung notwendige Abschließung der
Gemeinden Schmuggel und Bestechungen im Gefolge habe. Diese
Gefahr besteht allerdings, ebenso wie bei den allgemeinen Zöllen,
namentlich bei hohen Steuersätzen, allein sie ist nicht allgemein.
Überdies bedenke man, daß auch bei der Einkommensteuer (es sei
nur an die imposta di ricohezza mobile erinnert) Steuerhinterziehungen
nicht selten sind.