Full text: Die Kommunalbesteuerung in Italien

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einer Ortsklasse zur anderen überzugehen befugt sein sollten, unbe 
schadet der Höhe des Kanons. 
Dieser Entwurf wurde ersetzt durch den vom 8. März 1898 ’). 
Yolksunruhen wiegen hoher Brotpreise gaben hierzu den äußeren Anlaß. 
Man hatte zwar der Teuerung durch Ermäßigung der allgemeinen 
Getreidezölle entgegenzuwirken gesucht. „Aber eine solche Maß 
nahme bildet nur ein wirksames Mittel, wenn sie von anderen Maß 
nahmen auf dem Gebiete der inneren dazi di consumo begleitet 
ist . . . Man muß daher entschlossen den Weg der allmählichen 
Reduzierung des Gemeindedazio betreten, wenn man wirklich eine 
wirksame Erleichterung den Konsumenten bringen will.“ Die Durch 
führung der Reform sollte jedoch für die Gemeinden nur fakultativ 
sein, um den lokalen Verhältnissen und Bedürfnissen nach Möglich 
keit Rechnung zu tragen. In erster Linie war die Ermäßigung des 
kommunalen Mehl- und Brotcktroi in Aussicht genommen. Eine 
weitere Anspannung der Yerbrauchsbesteuerung war nur zugelassen, 
wenn die Mehlabgabe auf ein bestimmtes Maß reduziert und von der 
direkten Besteuerung in gewissem Umfange Gebrauch gemacht wurde. — 
Dieser, in vielen Punkten nicht unwesentlich modifizierte ■) Entwurf 
wurde bekanntlich Gesetz (v. 14. Juli 1898). 
Dieses Gesetz war indes infolge seines nicht zwingenden Charak 
ters von nur geringer Wirksamkeit 8 ). Es setzte darum bald eine 
kraftvollere Reformbewegung ein, von der besseren Finanzlage des 
Staates begünstigt. Einen politisch bedeutsamen Ausdruck fand sie, 
wie bereits dargelegt, in der einstimmigen Annahme einer Tagesordnung 
in der Kammer (am 22. April 1898), die der Regierung die allmäh 
liche Abschaffung des dazio di consumo anempfahl i ). Zahlreiche 
*) Atti pari., legisl. XX, sess. 1897/98, doc. n. 253 (Eiforma dei dazi comunali 
sugli alimenti farinacei, in relazione al dazio sul grano, ed altri provvedimeuti 
nella materia dei dazi di consumo). 
*) Seitens des Senats, während die Kammer den Entwurf mit nur geringen 
Abänderungen angenommen hatte. Siehe den Kommissionsbericht (von Angelo 
Majorana) vom 19. März 1898 (Atti pari., Legisl. XX, doc. nn. 98—253—A). Da 
zu: den vom Senat abgeänderten Gesetzentwurf vom 9. Juli 1898 (Atti pari., 
Legisl. XX, doc. nn. 98—253—B) und den Kommissionsbericht (von Balenzano) vom 
10. Juli 1898 (doc. nn. 98—253—0). 
3 ) Siehe oben S. 90. 
*) Die von Sciacca della Scala, M. Ferraris und Lacava eingebrachte Tages 
ordnung lautete: 
La Camera invita il Governo a presentare un disegno di legge contenente i 
provvedimenti adatti per la graduale abolizione dei dazi di consumo, a cominciare 
da quelli di prima necessitä (Atti pari., Legisl. XX, Discussioni, p. 6031).
	        
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