134
einer Ortsklasse zur anderen überzugehen befugt sein sollten, unbe
schadet der Höhe des Kanons.
Dieser Entwurf wurde ersetzt durch den vom 8. März 1898 ’).
Yolksunruhen wiegen hoher Brotpreise gaben hierzu den äußeren Anlaß.
Man hatte zwar der Teuerung durch Ermäßigung der allgemeinen
Getreidezölle entgegenzuwirken gesucht. „Aber eine solche Maß
nahme bildet nur ein wirksames Mittel, wenn sie von anderen Maß
nahmen auf dem Gebiete der inneren dazi di consumo begleitet
ist . . . Man muß daher entschlossen den Weg der allmählichen
Reduzierung des Gemeindedazio betreten, wenn man wirklich eine
wirksame Erleichterung den Konsumenten bringen will.“ Die Durch
führung der Reform sollte jedoch für die Gemeinden nur fakultativ
sein, um den lokalen Verhältnissen und Bedürfnissen nach Möglich
keit Rechnung zu tragen. In erster Linie war die Ermäßigung des
kommunalen Mehl- und Brotcktroi in Aussicht genommen. Eine
weitere Anspannung der Yerbrauchsbesteuerung war nur zugelassen,
wenn die Mehlabgabe auf ein bestimmtes Maß reduziert und von der
direkten Besteuerung in gewissem Umfange Gebrauch gemacht wurde. —
Dieser, in vielen Punkten nicht unwesentlich modifizierte ■) Entwurf
wurde bekanntlich Gesetz (v. 14. Juli 1898).
Dieses Gesetz war indes infolge seines nicht zwingenden Charak
ters von nur geringer Wirksamkeit 8 ). Es setzte darum bald eine
kraftvollere Reformbewegung ein, von der besseren Finanzlage des
Staates begünstigt. Einen politisch bedeutsamen Ausdruck fand sie,
wie bereits dargelegt, in der einstimmigen Annahme einer Tagesordnung
in der Kammer (am 22. April 1898), die der Regierung die allmäh
liche Abschaffung des dazio di consumo anempfahl i ). Zahlreiche
*) Atti pari., legisl. XX, sess. 1897/98, doc. n. 253 (Eiforma dei dazi comunali
sugli alimenti farinacei, in relazione al dazio sul grano, ed altri provvedimeuti
nella materia dei dazi di consumo).
*) Seitens des Senats, während die Kammer den Entwurf mit nur geringen
Abänderungen angenommen hatte. Siehe den Kommissionsbericht (von Angelo
Majorana) vom 19. März 1898 (Atti pari., Legisl. XX, doc. nn. 98—253—A). Da
zu: den vom Senat abgeänderten Gesetzentwurf vom 9. Juli 1898 (Atti pari.,
Legisl. XX, doc. nn. 98—253—B) und den Kommissionsbericht (von Balenzano) vom
10. Juli 1898 (doc. nn. 98—253—0).
3 ) Siehe oben S. 90.
*) Die von Sciacca della Scala, M. Ferraris und Lacava eingebrachte Tages
ordnung lautete:
La Camera invita il Governo a presentare un disegno di legge contenente i
provvedimenti adatti per la graduale abolizione dei dazi di consumo, a cominciare
da quelli di prima necessitä (Atti pari., Legisl. XX, Discussioni, p. 6031).