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in Aussicht genommen. Die Reform sollte teils mit staatlicher Inter
vention, teils durch stärkere Inanspruchnahme anderer Finanzquellen
durchgeführt werden. — Der Entwurf scheiterte, namentlich, wie die
vorhergegangenen, wegen Unzulänglichkeit der vorgeschlagenen Mittel.
Der von Carcano-Di-Broglio unter dem 30. November 1901
eingebrachte Entwurf*) fand endlich, von einer besseren Finanzlage
des Staates begünstigt, die Annahme im Parlament und wurde Ge
setz (v. 23. Jan. 1902). Es schaffte, wie früher näher ausgeführt 1 2 3 ),
den Mehloktroi ab und erleichterte den Übergang von den geschlossenen
Gemeinden zu den offenen.
Sehr radikal war die von Wollemborg i. J. 1901 vorgeschlagene
Reform s ). Er wollte die staatlichen und kommunalen dazi di consumo
abschaffen und im wesentlichen nur Fleisch und Wein belasten. Die
Weinsteuer sollte dem Staate und die Fleischsteuer den Gemeinden
zustehen. Die Grund- und die Gebäudesteuer sowie ein Teil der
imposta di ricchezza mobile sollten auf die Gemeinden übergehen.
Dagegen war die Einführung einer allgemeinen, progressiv gestalteten
Einkommensteuer zugunsten des Staates vorgesehen.
In engen Grenzen hielt sich die vom Finanzminister Majorana
in dem Gesetzentwurf vom 3. Juni 1905 geplante Oktroireform. Die
Hauptziele waren: Konsolidierung der Kanons auf weitere 10
Jahre, sodann tunlichste Entlastung von den dazi di consumo, insbe
sondere den, welche die notwendigen Yerbrauchsgegenstände und die
gewerblichen Roh- und Hilfsstoffe treffen, ferner Erleichterung der
Ueberführung der geschlossenen Gemeinden in offene; das Oktroisystem
in den offenen Gemeinden sollte auf „gerechtere, sicherere und zu
gleich einfachere Grundlagen“ gestellt werden. Eine Reform der
Yerbrauchsbesteuerung und der direkten Steuern sollten die Mittel
zur Durchführung liefern. Im übrigen war staatliche Intervention,
in Anwendung der gleichen Grundsätze wie der im Gesetz von 1902
befolgten, vorgesehen 4 * ). — Der Entwurf wurde nur soweit, als er die
Konsolidierung der Kanons betraf, Gesetz 6 ).
1 ) Legisl. XX, l a Sess. 1900/01, doc. n. 329.
2 ) Siehe oben S. 90 f.
3 ) Wollemborg, Un disegno di riforma tributaria, in der „Nnova Antologia“
1901 S. 278ff. ; C. A. Conigliani, La Eiforma tributaria dell’on. Wollemborg,
im „Giornale degli Economisti“, 1901 (August).
*) Atti pari., Legisl. XXII, sess. 1904/05, doe. n. 205.
In dem Berichte zu dem Entwurf heißt es u. a.:
Occorre che siano eliminati tutti i generi che costituiscono l’alimentazione