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fassenden Reformplan vom 14. Dezember 1905 1 ). Die Hauptziele waren
auch hier, die wirtschaftlich schwächeren Klassen, sowie Industrie und
Gewerbe nach Möglichkeit vom dazio consumo zu entlasten, den
Übergang von den geschlossenen zu den offenen Gemeinden darum
zu erleichtern und in letzteren die Yerbrauchsbesteuerung auf eine
möglichst allgemeine Grundlage zu stellen.
In dem Gesetzentwurf von Sonnino vom 11. Februar 1910 * i 2 ) war
die Abtretung der staatlichen dazi an die Gemeinden gegen Über
gang der Familiensteuer auf den Staat in Aussicht genommen. Zu
gleich war eine Reform der kommunalen dazi, im wesentlichen in
der Richtung der von Majorana i. J. 1905 gemachten Vorschläge,
vorgesehen. Eine Ermäßigung oder Abschaffung der Oktrois war an
die Bedingung einer Entlastung des volkstümlichen Konsums ge
knüpft. Eine weitere Anspannung der Yerbrauchsbesteuerung war
nur gestattet, sofern die Immobiliarsteuerzuschläge bis zur gesetzlichen
Grenze und die Gewerbesteuer (eserc. e riv.) angewendet waren. Eine
Erhöhung des Maximalmaßes für den Kleinverkauf (z. B. für Wein
auf 50 Liter) war vorgesehen, um den Kreis der Steuerpflichtigen in
den offenen Orten zu erweitern. Auch auf die ausschließlich zum
Großverkauf in die öffentlichen Verkaufsstellen der offenen Orte ein-
gebrachten Waren sollte die Besteuerung ausgedehnt werden. Die
nach Artikel 14 des Dazigesetzes v. 7. Mai 1908 (testo unico) für
Futtermittel, Baumaterialien, Gas und Elektrizität zugelassenen be
sonderen Besteuerungsmodi sollten obligatorisch gemacht werden.
Soviel von den wichtigeren Oktroi-Reformvorschlägen, soweit sie
in Gesetzentwürfen ihren Niederschlag gefunden haben. Es erübrigt
noch, einen kurzen Überblick zu geben über die in der Literatur
nei eomuni aperti si trovi assisa su basi oltremodo sperequate ed in condizioni
difficili ed insostenibili . . .
Rispetto agli esercenti ogni indebita evasione viene tolta col colpire tutte le
vendite che si fanno nei pubblioi esercizi, anche in quelli che inteudono spacciare
i prodotti tassati esclusivamente all’ingrosso; rispetto ai privati la possibilitä di
sottrarsi all’ imposta viene resa meno facile con l’elevare gli attuali limiti di minuta
vendita.
5 ) Siehe den Kommissionsbericht (Referent: Schanzer) vom 20. Juni 1905
(Atti pari., Sess. 1804/05, doc. n. 205 — A).
*) Angelo Majorana, Riordinamento dei tributi comunali, Seduta del 14 die.
1905 (Atti pari., Legisl. XXII, N. 339); Flora, La Riforma dei tributi locali, in
der „Nuova Antologia“, 1906 (April).
2 ) Disegno di legge, Riordinamento dei tributi locali, Seduta dell’ 11 febbraio
1910 (Atti pari, Legisl. XXIII, N. 330).