Full text : Die Kommunalbesteuerung in Italien

139

fassenden  Reformplan  vom  14.  Dezember  1905  1 ).  Die  Hauptziele  waren
auch  hier,  die  wirtschaftlich  schwächeren  Klassen,  sowie  Industrie  und
Gewerbe  nach  Möglichkeit  vom  dazio  consumo  zu  entlasten,  den
Übergang  von  den  geschlossenen  zu  den  offenen  Gemeinden  darum
zu  erleichtern  und  in  letzteren  die  Yerbrauchsbesteuerung  auf  eine
möglichst  allgemeine  Grundlage  zu  stellen.
In  dem  Gesetzentwurf  von  Sonnino  vom  11.  Februar  1910 *  i  2 )  war
die  Abtretung  der  staatlichen  dazi  an  die  Gemeinden  gegen  Übergang ­
  der  Familiensteuer  auf  den  Staat  in  Aussicht  genommen.  Zugleich ­
  war  eine  Reform  der  kommunalen  dazi,  im  wesentlichen  in
der  Richtung  der  von  Majorana  i.  J.  1905  gemachten  Vorschläge,
vorgesehen.  Eine  Ermäßigung  oder  Abschaffung  der  Oktrois  war  an
die  Bedingung  einer  Entlastung  des  volkstümlichen  Konsums  geknüpft. ­
  Eine  weitere  Anspannung  der  Yerbrauchsbesteuerung  war
nur  gestattet,  sofern  die  Immobiliarsteuerzuschläge  bis  zur  gesetzlichen
Grenze  und  die  Gewerbesteuer  (eserc.  e  riv.)  angewendet  waren.  Eine
Erhöhung  des  Maximalmaßes  für  den  Kleinverkauf  (z.  B.  für  Wein
auf  50  Liter)  war  vorgesehen,  um  den  Kreis  der  Steuerpflichtigen  in
den  offenen  Orten  zu  erweitern.  Auch  auf  die  ausschließlich  zum
Großverkauf  in  die  öffentlichen  Verkaufsstellen  der  offenen  Orte  eingebrachten
  Waren  sollte  die  Besteuerung  ausgedehnt  werden.  Die
nach  Artikel  14  des  Dazigesetzes  v.  7.  Mai  1908  (testo  unico)  für
Futtermittel,  Baumaterialien,  Gas  und  Elektrizität  zugelassenen  besonderen ­
  Besteuerungsmodi  sollten  obligatorisch  gemacht  werden.
Soviel  von  den  wichtigeren  Oktroi-Reformvorschlägen,  soweit  sie
in  Gesetzentwürfen  ihren  Niederschlag  gefunden  haben.  Es  erübrigt
noch,  einen  kurzen  Überblick  zu  geben  über  die  in  der  Literatur

nei  eomuni  aperti  si  trovi  assisa  su  basi  oltremodo  sperequate  ed  in  condizioni
difficili  ed  insostenibili  .  .  .
Rispetto  agli  esercenti  ogni  indebita  evasione  viene  tolta  col  colpire  tutte  le
vendite  che  si  fanno  nei  pubblioi  esercizi,  anche  in  quelli  che  inteudono  spacciare
i  prodotti  tassati  esclusivamente  all’ingrosso;  rispetto  ai  privati  la  possibilitä  di
sottrarsi  all’  imposta  viene  resa  meno  facile  con  l’elevare  gli  attuali  limiti  di  minuta
vendita.
5 )  Siehe  den  Kommissionsbericht  (Referent:  Schanzer)  vom  20.  Juni  1905
(Atti  pari.,  Sess.  1804/05,  doc.  n.  205  —  A).
*)  Angelo  Majorana,  Riordinamento  dei  tributi  comunali,  Seduta  del  14  die.
1905  (Atti  pari.,  Legisl.  XXII,  N.  339);  Flora,  La  Riforma  dei  tributi  locali,  in
der  „Nuova  Antologia“,  1906  (April).
2 )  Disegno  di  legge,  Riordinamento  dei  tributi  locali,  Seduta  dell’  11  febbraio
1910  (Atti  pari,  Legisl.  XXIII,  N.  330).
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.