Full text: Die Kommunalbesteuerung in Italien

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dargelegten Reformziele. Wir beschränken uns hierbei auf die 
neuere Zeit. 
II. Was die in der Literatur gemachten Reformvorschläge, 
soweit sie den dazio consumo betreffen, anlangt, so ist eine starke 
Tendenz erkennbar, diesen abzuschaffen und ihn im wesentlichen 
durch eine technisch besser durchgeführte Wein- und Fleischbesteuerung 
zu ersetzen. 
So will Lacava 1 ) das ganze (staatliche und kommunale) Oktroi 
system ersetzt wissen durch eine Schlachtsteuer auf Rindfleisch * 2 ) (in 
Höhe von 12 L. pro 100 kg) und durch eine — der deutschön Ein 
lagesteuer nachgebildete — Weinsteuer (in Höhe von 4 L. pro hl). 
Die Schlachtsteuer sollte 3ö 1 / 2 und die Weinsteuer 100 Milk L. er 
bringen. Der Fehlbetrag sollte durch eine Reform der Familien- und 
der Mietsteuer (Verschmelzung beider zu einer Einkommensteuer) und 
durch Einschränkung der Ausgaben gedeckt werden. 
Nach Merla sollte die lokale Verbrauchsbesteuerung ausschließ 
lich den Gemeinden, die Grund- und Gebäudebesteuerung dagegen 
ausschließlich dem Staate Vorbehalten sein 3 ). 
Alessio fordert 4 5 ) die Abtretung der staatlichen Grund- und 
Gebäudesteuer an die Gemeinden; dafür sollten die Verbrauchssteuern 
auf den Staat übergehen. Der Oktroi als staatliche Abgabe sollte 
aber nur vorübergehend B ) beibehalten werden. Der Ausfall sollte durch 
eine persönliche Vermögenssteuer vom Grundbesitz und durch Ver 
brauchssteuern auf Wein zugunsten des Staates und auf Fleisch, Futter 
mittel und Baumaterialien zugunsten der Gemeinden gedeckt werden. 
O o n i g 1 i a n i 6 ) will als Grundlage der Gemeindebesteuerung ein 
System von Ertragssteuern, die nicht nur den Grundbesitz, sondern 
auch Handel und Gewerbe treffen sollten. Sie sollten ergänzt werden 
durch eine persönliche Einkommensteuer, deren Anwendung jedoch 
auf die größeren Gemeinden (von über 20 000 Einw.) beschränkt war. 
M P. Lacava, La finanza locale in Italia, Torino, 1896. — Die später (i. J. 
1901) in der „Eiform a Sociale“ von ihm dargelegten Eeformziele, soweit sie die 
Verbrauchsbesteuerung betreffen, sind im wesentlichen die gleichen. 
2 ) Die Schlachtsteuer sollte auf Eindfleisch beschränkt sein, da dieses in Italien 
mehr von den wirtschaftlich stärkeren Klassen konsumiert würde. 
3 ) G. Merla, Sid riordinamento finanziario dei Comuni e delle Provincie, 
Eoma, 1896. 
*) Im „Giornale degli Economisti“ 1896 u. 1901. 
5 ) In den i. J. 1901 gemachten Vorschlägen forderte Alessio sofortige Ab 
schaffung des dazio consumo. 
r ') Conigliani a. a. O.
	        
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