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II. Die wichtigsten der besonders veranlagten
Gemeindesteuern.
1. Die Familiensteuer,
a) Geschichtliches und gegenwärtige Regelung.
Die Familiensteuer 1 ) (tassa di famiglia, focatico) ist ihrem Wesen
nach, indem sie das Gesamteinkommen einer Privatwirtschaft („Familie“)
treffen will, eine allgemeine Einkommensteuer, jedoch roher und
unvollkommener als die deutsche.
Sie ist eine der ältesten direkten Steuern in Italien. Ihren Ur
sprung hat sie in der Kopfsteuer. Schon im alten Rom in ihren
Anfängen nachweisbar, finden wir sie im Ausgange des Mittelalters
zuerst deutlich erkennbar in verschiedenen Teilen Italiens unter ver
schiedenen Namen (foco e catena, focaggio etc.), namentlich aber unter
der Bezeichnung „gabella dei fumanti“ (Rauchfangsteuer). Bietet ja
der Herd ein für die Besteuerung sehr geeignetes äußeres Merkmal.
Besonders ausgebildet scheint sie im florentinischen Gebiet gewesen
zu sein, wo sie im Jahre 1427 zur Grundlage des ganzen Steuersystems
der Republik gemacht wurde.
Vor der Erstehung des neuen Einheitsstaates gab es in fast allen
italienischen Territorien ein buntes Gemisch von Personalsteuerformen;
so die Kopfsteuer, die Herdsteuer, die Familiensteuer u. a. in. In
Toskana wurde — auf Grund des Dekretes vom 2. Febr. 1815 —
eine Personalabgabe unter der Bezeichnung „tassa di famiglia“ er
hoben. Mit der Einführung einer für das ganze Staatsgebiet einheit
lichen „Einkommensteuer vom beweglichen Vermögen“ (imposta di
ricchezza mobile) im Jahre 1864 war für den Fortbestand jener
Personalsteuerformen kein Raum mehr; mit ihnen verschwand auch
die tassa di famiglia. Den Gemeinden gewährte man zunächst Zu
schläge zur „Ricchezza Mobile“. Der rasch steigende Steuerbedarf
des Staates nötigte aber sehr bald zur Erschließung neuer Einnahme-
>) Camillo Eossi, „Tassa di famiglia“ im „Digesto Italiano“, Torino, 1891,
1892; E. Crespolani, La tassa di famiglia o focatico nella sua applicazione,
Milano, 1902; Cereseto a. a. 0., insbesondere Bd. I, S. 243ff., Bd. III, S. 455ff.;
Ceresa, I comuni e le fasse locali, Torino, 1877; Giuseppe Saredo, La nuova
legge sulla amministrazione comunale e provinciale comm., Bd. 3 (1895); Eicca
Salerno a. a. 0. S. 821 ff.