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Sie begegnet hiernach in Mittelitalien verhältnismäßig am häufigsten
(866 von 909 Gemeinden), dann folgen die Inseln, hierauf Süd- und
an letzter Stelle Norditalien J ).
5. Was die Provinzhauptorte anlangt, so wurde die Steuer
i. J. 1907 erhoben: in Norditalien in 22 von 30 (nicht in: Novara,
Turin, Genua, Bergamo, Mailand, Eovigo, Yerona, Piacenza), in Mittel
italien in allen (14), in Süditalien in 12 von 16 (nicht in: Caserta,
Neapel, Oosenza, Reggio Calabria) und auf den Inseln in 3 von 9
(nicht in: Caltanissetta, Catania, Girgenti, Palermo, Sirakus, Cagliari).
Da nach 1907 auch Genua, Mailand, und Bergamo die Familiensteuer
eingeführt haben, so wird sie nunmehr in fast allen größeren Städten
der wirtschaftlich entwickelteren Teile Italiens erhoben.
Die Bedeutung der Pamiliensteuer für die Gemeindefinanzen ist
im Steigen begriffen. Die Zahl der Gemeinden, die sie in den letzten
Jahrzehnten eingeführt haben, hat sich von 4851 (von 8259 Gemeinden
insgesamt) i. J. 1882 auf 5598 (von 8283 insgesamt) i. J. 1907 erhöht.
Bemerkenswert für die Entwicklung der Steuer in den letzten Jahren
ist namentlich ihr Einzug in die großen Städte, die gegen ihre Ein
führung sich immer energisch gesträubt haben 1 2 ). So ist die Zahl der
Provinzhauptorte, die sie erheben, von 36 i. J. 1882 auf 51 i. J. 1907
gestiegen. Seitdem sind noch die oben genannten drei Orte hinzu
gekommen. In den Großstädten (mit über 100000 Einw.) wird sie
nicht erhoben in Neapel, Palermo, Catania und Turin. Von den Ge
meinden mit über 30000 Einw. (nach der Volkszählung von 1901)
hatten i. J. 1907 53 von 86 sie angewendet.
3. Mit der steigenden Zahl der Gemeinden, welche die Familien
steuer eingeführt haben, hängt zum Teil die verhältnismäßig sehr
starke Mehrung ihres Erträgnisses zusammen. Der Ertrag ist, wie
1 (35) auf Massa Carrara, 1 (36) auf Siena; in den Provinzen Grosseto, Livorno,
Lucca und Pisa ist die Familiensteuer in allen Gemeinden eingeffihrt.
*) Hingegen ist die Mietsteuer im Norden am häufigsten, während sie in
Mittelitalien, eben weil hier die Pamiliensteuer vorherrscht, nur selten vorkommt.
Siehe Mietsteuer.
2 ) Den Grund für das passive Verhalten der größeren und großen Städte gegen
die Einführung der Familiensteuer glaubte man (Kicca Salerno a. a. O. S. 824) dem
Umstande zuschreiben zu müssen, daß ihnen die Provinzialreglements, da sie nur
auf die kleineren Gemeinden zugeschnitten seien, ihre Anwendung erschwerten.
Doch wird man dieser Ansicht nicht beitreten können. Die Provinzialreglements
sind inhaltlich derart vag gefaßt, daß sie den Gemeinden bezüglich der Durch
führung der Familiensteuer sehr große Bewegungsfreiheit lassen (vgl. Cereseto
a. a. 0. Bd. 3, S. 465).