Full text: Die Kommunalbesteuerung in Italien

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sind und die Binschätzungskommissionen gut funktionieren, kann sie 
wohl ganz befriedigende Resultate erbringen. Je mehr die Klassen 
steuer auf individualisierende Erfassung der Einzelwirtschaft in der 
Person des leitenden Wirtschaftssubjekts zugeschnitten ist, indem sie 
vom Einkommen ausgeht und die die steuerliche Leistungsfähigkeit 
beeinträchtigenden Verhältnisse nach Möglichkeit berücksichtigt, je ge 
gliederter die Klassen sind und je mehr es gelingt, der Leistungs 
fähigkeit entsprechend die Einzelwirtschaften in diese einzureihen. 
desto mehr nähert sie sich der modernen Einkommensteuer. In einem 
fortgeschritteneren Stadium der Volkswirtschaft ist aber für die 
Klassensteuer kein Raum mehr und muß sie den vollkommeneren 
Formen der Subjektsteuern weichen. 
Man kann durchaus nicht behaupten, daß die Pamiliensteuer unter 
den gegenwärtigen wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen den an 
sie gestellten Anforderungen entspricht. In den kleineren, ländlichen 
Gemeinden mag sie in ihrer heutigen Gestalt immerhin genügen, in 
den größeren und großen Städten aber ist sie im allgemeinen nicht 
geeignet für eine entwicklungsfähige, elastische und gerechte Besteue 
rung. Gerade hier bedarf es einer der Leistungs- und Steuerfähigkeit 
der Pflichtigen sich anpassenden Besteuerung, die mit Zunahme des 
Wohlstandes der Bevölkerung der Gemeindekasse zur Deckung des 
steigenden Finanzbedarfes steigende Erträge zuführt und die die Rolle 
einer Ausgleichsfunktion der gesamten Steuerbelastung in der Bevöl 
kerung übernimmt. Diese Forderung steigert sich zu einem unabweis 
baren Gebot, wo, wie in den größeren Orten, die allgemeine Ver 
brauchsbesteuerung in Form des Oktroi mit ihren die wirtschaftlich 
schwächeren Klassen prägravierenden Tendenzen einen sehr breiten 
Raum einnimmt und der stetig steigende Steuerbedarf zum großen 
Teil durch sie gedeckt wird. Die Familiensteuer befriedigt auch 
finanzpolitisch nicht: sie liefert verhältnismäßig zu geringe Erträgnisse, 
besonders da, wo gerade der Steuerbedarf, wie in den größeren 
Städten, stark ist und sie nach dem relativen Wohlstand und Reich 
tum derselben mehr erbringen könnte. So erbrachte sie i. J. 1907 
in den 51 Provinzhauptorten, in denen sie erhoben wurde, nach den 
Etats insgesamt 4,95 Mül. L., während die imposta di ricchezza mobile, 
soweit ihre Erhebung auf Steuerrollen beruht, in ihnen 49,53 Mül. L., 
d. h. über das 10 fache ergab 1 ). Seit 1907 haben sich die Verhält- 
*) Die Einnahmen aus der Eamiliensteuer gegenüber denen aus der imposta 
di ricchezza mobile, soweit ihre Erhebung auf Rollen beruht, betrugen in den
	        
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