Full text : Die Kommunalbesteuerung in Italien

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sind  und  die  Binschätzungskommissionen  gut  funktionieren,  kann  sie
wohl  ganz  befriedigende  Resultate  erbringen.  Je  mehr  die  Klassensteuer ­
  auf  individualisierende  Erfassung  der  Einzelwirtschaft  in  der
Person  des  leitenden  Wirtschaftssubjekts  zugeschnitten  ist,  indem  sie
vom  Einkommen  ausgeht  und  die  die  steuerliche  Leistungsfähigkeit
beeinträchtigenden  Verhältnisse  nach  Möglichkeit  berücksichtigt,  je  gegliederter ­
  die  Klassen  sind  und  je  mehr  es  gelingt,  der  Leistungsfähigkeit ­
  entsprechend  die  Einzelwirtschaften  in  diese  einzureihen.
desto  mehr  nähert  sie  sich  der  modernen  Einkommensteuer.  In  einem
fortgeschritteneren  Stadium  der  Volkswirtschaft  ist  aber  für  die
Klassensteuer  kein  Raum  mehr  und  muß  sie  den  vollkommeneren
Formen  der  Subjektsteuern  weichen.
Man  kann  durchaus  nicht  behaupten,  daß  die  Pamiliensteuer  unter
den  gegenwärtigen  wirtschaftlichen  und  sozialen  Verhältnissen  den  an
sie  gestellten  Anforderungen  entspricht.  In  den  kleineren,  ländlichen
Gemeinden  mag  sie  in  ihrer  heutigen  Gestalt  immerhin  genügen,  in
den  größeren  und  großen  Städten  aber  ist  sie  im  allgemeinen  nicht
geeignet  für  eine  entwicklungsfähige,  elastische  und  gerechte  Besteuerung. ­
  Gerade  hier  bedarf  es  einer  der  Leistungs-  und  Steuerfähigkeit
der  Pflichtigen  sich  anpassenden  Besteuerung,  die  mit  Zunahme  des
Wohlstandes  der  Bevölkerung  der  Gemeindekasse  zur  Deckung  des
steigenden  Finanzbedarfes  steigende  Erträge  zuführt  und  die  die  Rolle
einer  Ausgleichsfunktion  der  gesamten  Steuerbelastung  in  der  Bevölkerung ­
  übernimmt.  Diese  Forderung  steigert  sich  zu  einem  unabweisbaren ­
  Gebot,  wo,  wie  in  den  größeren  Orten,  die  allgemeine  Verbrauchsbesteuerung ­
  in  Form  des  Oktroi  mit  ihren  die  wirtschaftlich
schwächeren  Klassen  prägravierenden  Tendenzen  einen  sehr  breiten
Raum  einnimmt  und  der  stetig  steigende  Steuerbedarf  zum  großen
Teil  durch  sie  gedeckt  wird.  Die  Familiensteuer  befriedigt  auch
finanzpolitisch  nicht:  sie  liefert  verhältnismäßig  zu  geringe  Erträgnisse,
besonders  da,  wo  gerade  der  Steuerbedarf,  wie  in  den  größeren
Städten,  stark  ist  und  sie  nach  dem  relativen  Wohlstand  und  Reichtum ­
  derselben  mehr  erbringen  könnte.  So  erbrachte  sie  i.  J.  1907
in  den  51  Provinzhauptorten,  in  denen  sie  erhoben  wurde,  nach  den
Etats  insgesamt  4,95  Mül.  L.,  während  die  imposta  di  ricchezza  mobile,
soweit  ihre  Erhebung  auf  Steuerrollen  beruht,  in  ihnen  49,53  Mül.  L.,
d.  h.  über  das  10  fache  ergab 1 ).  Seit  1907  haben  sich  die  Verhält-*)

  Die  Einnahmen  aus  der  Eamiliensteuer  gegenüber  denen  aus  der  imposta
di  ricchezza  mobile,  soweit  ihre  Erhebung  auf  Rollen  beruht,  betrugen  in  den
            
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