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nisse im ganzen kaum verschoben. Die Familiensteuer erbrachte i. J.
1907 (nach den Etats) im ganzen Königreich 23,08 Mill. L. gegenüber
184,33 Mill. L. der staatlichen Einkommensteuer i. J. 1907/8, soweit
ihre Erhebung auf Rollen beruht 1 ), i. J. 1912 lieferte erstere 32,58 Mill.
gegenüber 245,72 Mill. L. der letzteren i. J. 1912/13 * 2 3 * * ). Die Ergiebig
keit der Familiensteuer steht gewiß zu der der staatlichen Steuer
in gar keinem Verhältnis, wenn z. B. in Genua erstere i. J. 1912
(nach dem Voranschlag) 345000 L. lieferte gegenüber von mehr als
10 Mill. L. der letzteren (nach den Steuerrollen) i. J. 1907. In
anderen Städten liegen die Dinge nicht viel anders.
Die Familiensteuer ist, zu starr in einem Klassenschematismus
eingeengt, nicht genügend beweglich, um sich dem steigenden Finanz
bedarf anzuschließen; ihre Ertragssteigerung beruht im ganzen viel
mehr, wie an anderer Stelle (oben S. 151 f.) näher dargelegt, auf einem
Zuwachs von Gemeinden, die sie neu einführten, als auf einer Ent
wicklung von innen heraus. Bei der starken Differenzierung der Ver
mögen und der Einkommen, bei der reichen Arbeitsteilung und Be
rufsgliederung ist sie mit ihrer Veranlagung nach äußeren Klassen
merkmalen nicht fähig, der steuerlichen Leistungsfähigkeit der Einzel
wirtschaften zu folgen. Sie ist ihrer ganzen Anlage nach nicht nur
nicht geeignet, als Mittel der Ausgleichung der Gesamthelastung, vor
zugsweise der Verbrauchsbesteuerung zu dienen, sondern sie steigert
vielfach noch den auf den unteren Klassen ruhenden Steuerdruck
und führt zu Härten, namentlich bei ungenügender Wahrung des
Existenzminimums 8 ). Aufgabe der künftigen Gemeindesteuerpolitik
51 Provinzhauptorten, die die Familiensteuer erhoben, nach Landesteilen geschieden,
i. J. 1907 (berechnet nach den Ergebnissen der Statistica sulle finanze comunali
per 1’ 1907, Bd. I):
Familiensteuer:
Norditalien 1703800
Mittelitalien 2 482 304
Süditalien 444 750
Inseln 320000
imposta di riech, mobile:
17048160
29061526
2332221
1084560
Königreich 4950854 49626467
') Dazu 71,50 Mill. L. Einnahmen aus der durch direkten Abzug bei der
Auszahlung durch öffentliche Kassen eingehobenen Steuer.
3 ) Dazu 83,26 Mill. L. mittels direkten Abzugs. Vgl. Annuario statistico
it. 1913.
3 ) Eine wesentliche und bemerkenswerte Erleichterung auch von der Familien-
steuer, wie von den Zuschlägen zur Grund- und Gebäudesteuer, brachte für die
wirtschaftlich schwächeren Klassen das Gesetz v. 15. Juli 1906 (N. 383) für Süd-