Full text: Die Kommunalbesteuerung in Italien

172 
Klasse 
Einwohnerzahl 
Maximalsteuer 
Lire 
1. 
über 80 000 
300 
2. 
von 40001—80 000 
250 
3. 
„ 20 001—40000 
200 
4. 
„ 5 001—20000 
150 
6. 
„ 2 001—5 000 
100 
6. 
bis 2 000 
50 
Auf der Grundlage dieses Ortsklassenprinzips überließ man den 
Gemeinden die Bildung von Gewerbegattungsklassen nach dem Kri 
terium der „Gesamtbedeutung des Gewerbebetriebes oder des Wieder 
verkaufs“ 1 ). Steuerfrei sind die reinen Arbeits- (Gehälter, Löhne usw.) 
und Kapitaleinkünfte (Zinsen, Renten), ferner der Wiederverkauf der 
dem staatlichen Monopol vorbehaltenen Waren * 2 ). Im übrigen aber 
herrschte über den positiven Umfang der Steuerpflicht bis zur Rege 
lung durch das Gesetz v. 1902 Streit, der auf der inhaltlichen Ab 
weichung des Reglements von dem Gesetz beruhte. Nach dem letz 
teren sollte die Steuer gelegt werden auf die „esercizi e rivendite“, 
das Reglement dehnte sie aber auch auf die liberalen Berufe aus, 
indem es (in Art. 1) für steuerpflichtig erklärte esercizio di una 
professione, arte, commercio o industria qualsivoglia“. Man bestritt 
die Gesetzmäßigkeit dieser Bestimmung 3 ). Das Gesetz v. 1902 stellte 
*) Art. 3 des Reglements v. 1870: 
La tassa da imporsi a ciascun esercizio o rivendita sarä flssa, con facoltä di 
dividere gli esercizi o rivendite in categorie. 
Per il riparto delle categorie e escluso come criterio unico ed assoluto quello 
della natura dell’esercizio o della rivendita; il criterio direttivo deve essere 
la importanza complessiva dell’ esercizio o della rivendita, desunta: 
a) dalla qualitä e natura dell’ esercizio o della rivendita; 
b) dal numero e dalla pigione dei locali; 
c) dal personale d’esercizio; 
d) dal reddito di ricchezza mobile attribuito all’ esercizio od alla rivendita. 
Dem vorstehenden Artikel 3 entspricht Artikel 6 des Reglements y. 23. März 
1902 (N. 113). Siehe Anm. 1 auf Seite 174. 
2 ) Art. 2 Reglern, v. 1870 (Art. 3 Keglern, v. 1902). 
3 ) Man machte auf der einen Seite geltend, die Steuer sei, wie die Entstehungs 
geschichte ergebe, als ein Surrogat des dazio di consumo gedacht und könne daher 
nicht auf die liberalen Berufe und Künste ausgedehnt werden. Hiergegen wandte 
man ein, daß sie zwar im ursprünglichen Entwurf als ein Ersatz des dazio consumo 
geplant war, die Parlamentskommission sie jedoch auf eine breitere Basis hatte 
stellen wollen und sie daher vom dazio consumo unabhängig machte. Man stützte 
die Ansicht, daß die Bestimmung des Reglements dem Gesetze entspreche, mit dem
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.