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Steuer. Sie ist, ihrem realen Charakter gemäß, in dem Orte, in dem
das Objekt, das Vieh, ist, zu entrichten, gleichviel wo das Steuersubjekt,
der unmittelbare Besitzer, wohnt. Der steuerrechtliche Begriff Vieh
ist der dem allgemeinen Sprachgebrauch entsprechende; es fallen
demnach unter ihn nicht Geflügel, Hunde, Katzen u. dgl. 1 ).
Die Mängel der Yiehsteuer liegen einmal in ihrer inneren
Natur selbst und sodann in ihrer besonderen Durchführung begründet.
Als Eealsteuer teilt sie im allgemeinen die diesen anhaftenden Mängel
und Vorzüge. Sie ist eine rohe, primitive Form der Ertragsbesteue
rung und lastet besonders schwer auf dem Kleingrundbesitz. Noch
drückender wird sie vielfach für den kleinen Pächter. Für ihn wirkt
sie wie ein Zuschlag zu der ihn schon schwer belastenden (10,20 °/ 0 )
imposta di ricchezza mobile, der er hinsichtlich seiner, von der Grund
steuer nicht getroffenen, gewerblichen Einkünfte unterliegt (während
der sein Grundstück selbst bewirtschaftende Eigentümer von ihr be
freit ist). Ihre Regelung in den einzelnen Gemeinden ist ungleich
mäßig und oft mangelhaft, da die Provinzialreglements ihnen im all
gemeinen große Freiheit lassen. Darum sind die Steuersätze hier
sehr hoch, dort niedrig, hier gibt es ein steuerfreies Minimum, dort
nicht usw. In manchen Orten beträgt die Steuer, nach den Angaben
von Lacava * 2 ), sogar 20 bis 30°/ 0 der steuerbaren Einkünfte aus
dem beweglichen Vermögen. Besonders ungünstig liegen die Ver
hältnisse, wie Coletti 3 ) berichtet, in Macerata, in den Abruzzen
und zum großen Teil in dem Gebiete des ehemaligen Kirchenstaates.
Man klagt sie sogar an, daß sie die italienische Schafzucht zu
ruinieren drohe. Ihr Anwendungsgebiet ist, wie später noch näher
dargelegt wird, vielmehr auf extensiv als auf intensiv bewirtschaftete
Gegenden beschränkt.
Allein, die Steuer mit einem Male abzuschaffen, kann nicht das
Ziel sein, solange nichts Besseres an ihre Stelle gesetzt werden kann.
Die Kritik richtet sich auch weniger gegen sie als solche als viel-
») Saredo III, S. 589.
2 ) P. Lacava, La finanza locale in Italia, Torino 1896, S. 215. — Lacava
ist ein scharfer Gegner der Viehsteuer. „Sie ist die schädlichste Steuer für die
Landwirtschaft, indem sie einen ihrer angesehensten Zweige schädigt und vor
allem die ärmste landwirtschaftliche Bevölkerung trifft, deren Schicksal alle be
weinen, aber niemand kommt zu, Hilfe. Außer der Landwirtschaft würde die Ab
schaffung der Steuer der Vermehrung des Viehes förderlich sein . . .“
3 ) F. Coletti, Industjda armentizia e Imposte, im „Giornale degli Economisti“
1894 (Oktbr.), 1896 (Dezbr.).