Full text : Die Kommunalbesteuerung in Italien

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den  kleineren  Orten  dahin,  soweit  sie  au!  die  Verkaufsstellen  und
Läden  gelegt  ist,  sich  in  eine  auf  den  Konsumenten  überwälzte  Verbrauchssteuer ­
  aufzulösen.  Namentlich  aber  genügt  nicht  die  Familiensteuer ­
  der  an  sie  zu  stellenden  Forderung,  als  Ausgleichsfunktion  der
gesamten  kommunalen  Steuerbelastung  zu  dienen.  Bei  der  stark  fortschreitenden ­
  Belastung  des  Grundbesitzes  und  der  großen  Volksmasse
(mit  Verbrauchssteuern)  ist  jene  Forderung  der  Ausgleichung  um  so
unabweisbarer.  Dies  gilt  insbesondere  für  die  Stadtgemeinden,  in  denen
die  dazi  di  consumo  einen  sehr  breiten  Kaum  einnehmen.  Gerade
hier  bedarf  es  einer  die  individuelle  Leistungsfähigkeit  berücksichtigenden ­
  Personalsteuerform,  die  sich  der  fortschreitenden  Differenzierung ­
  des  Sozial-  und  Wirtschaftslebens,  der  Vermögen  und  der
Einkommen  eng  anschließt.  Dieser  Funktion  genügt  aber  die  Familiensteuer ­
  mit  ihrem  nach  äußeren  Merkmalen  aufgebauten  Klassenschematismus ­
  nicht  oder  nur  unvollkommen.  Das  Ziel  einer  Reform
wird  daher  sein  müssen,  sie  in  eine  vollkommenere  Subjektsteuerform
fortzubilden  oder,  um  den  Übergang  zu  erleichtern,  sie  provisorisch
mit  einer  solchen  zu  kombinieren.  Dies  um  so  mehr,  als  die  staatliche ­
  „Einkommensteuer  vom  beweglichen  Vermögen“  keinen  genügenden ­
  Ausgleich  der  Gesamtbelastung  bietet.  Diesem  Ziele  streben
denn  auch,  in  mehr  oder  weniger  scharf  zum  Ausdruck  gekommener
Tendenz,  alle  neueren  Reformprojekte  zu.  Nur  wird  man  zurzeit  nicht
ernstlich  daran  denken  können,  die  Familiensteuer  zu  einer  Hauptsteuer
oder  gar  zum  Rückgrat  des  Gemeindesteuersystems  auszugestalten,  da
die  bestehenden  direkten  Steuern  schon  vielfach  bis  zur  Grenze  ihrer
Leistungsfähigkeit  angespannt  sind  und  die  Aufpfropfung  einer  auf
breiter  Grundlage  aufgebauten  neuen  direkten  Steuer  nur  schwel  lieh
vertragen  würden.
            
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