Full text : Die Kommunalbesteuerung in Italien

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Die  effektiven  gesamten  Gern  eindeeinnahmen,
geschieden  nach  ihren  wichtigsten  Quellen,  nach  den
Ergebnissen  derbilanci  preventivi  i.  J.  1912  (Sollbeträge)*).

In  °/ 0  des

In  °/ 0  der

In

Gesamtordentlichen



1000  L.

abgaben-Gesamt-





einnahmen

1.  Dazio-consumo

200  580  .  .

.  .  .  39,3  ]  .  .  .  .

•  29,4]

77,4

[57,8

2.  Zuschläge  z.  Grund-  u.  Gebäudest.

194  431  .  .

.  .  .  38,1  J

•  28,4  J

3.  Andere  Steuern  u.  Abg.  (a  bis  e)  114  741  .  .

.  .  .  22,6  ....

.  16,8

a)  Familiensteuer

32  576  .  .

.  .  .  6,4  ....

.  4,6

b)  Viehstener *  2  3  *  *  *  * )

21711  .  .

.  .  .  4,3  .  .  .  .

.  3,2

c)  Gewerbesteuer  (eserc.  e  riv.)

14  683  .  .

.  .  .  2,9  .  .  .  .

.  2,3

d)  Mietsteuer

7  438  .  .

.  .  .  1,5  .  .  .  .

•  bl

e)  Sonstige  Steuern  u.  Abg.  .

38  333  .  .

.  .  .  7,5  .  .  .  .

.  5,6

A.  Steuern  und  sonstige  Abgaben

(1-3)

509  752  .  .

.  .  100,0  ....

.  74,6  In  °/ 0  der

B.  Erwerbs-  u.  andere  Einkünfte  .

173  327  .  .

.  .  .  —  ....

.  25,4  Gesamt-I.

  Summe  der  ordentl,  'Gemeindeeinnahmen:



einnahmen  (A  u.  B)

683  079  .  .

.  .  .  —  ....

100,0  .  .  89,1

II.  Summe  der  außerordentlichen

Gemeindeeinnahmen

83  418  .  .  .

10,9

Gesamtsumme  der  Gemeindeeinnahmen

  (I  u.  II)

766  497  .  .

Scheiden  wir  die  Gemeindesteuern  in  direkte  und  indirekte,  indem ­
  wir  jene  als  Kataster-,  diese  als  Tarif  steuern  aufgefaßt  wissen
wollen 8 ),  so  gehören  zu  den  ersteren:  die  Grund-  und  Gebäudesteuerzuschläge, ­
  die  Eamilien-,  die  Gewerbe-,  die  Miet-  und  die  Yiehsteuer,
dann  die  Abgaben  auf  Zug-,  Reit-  und  Lasttiere,  auf  das  Halten  von
Hunden,  Dienstboten  und  von  Wagen,  endlich  die  Bauplatzsteuer;  zu
den  indirekten  Steuern  gehören:  die  Oktrois,  die  Abgaben  auf  Schilder
und  Photographien,  die  Lustbarkeitssteuern,  die  Abgabe  auf  Gasseusen
und  andere  mehr.
*)  Annuario  statistico  it.  1913,  S.  381  ff.  —  Tab.  I  Anh.
2 )  Inbl.  der  Steuer  auf  Zug-,  Beit-  und  Lasttiere  in  Höhe  von  1253  Mill.  L.
3 )  Diese  von  Fr.  J.  Neumann  vertretene,  an  das  administrativ-technische
Verfahren  der  Veranlagung  und  Erhebung  der  Steuern  sich  anschließende  Unterscheidung ­
  ist  u.  E.  die  einzige,  die  wissenschaftlich  befriedigen  kann.  S.  Neumann, ­
  Die  Unterscheidung  zwischen  direkten  und  indirekten  Steuern,  im  Jahrb.
für  Gesetzgebung,  Verwaltung  und  Volkswirtsch.  1882.
            
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