Metadata : Ferdinand Lassalle

125

Bestimmung  des  Staatswittens  hinzustellen;  kurz,  wenn
er  dazu  übergeht,  den  Kapitalbesitz  zum  rechtlichen,  politischen ­
  Privilegium  zu  gestalten,  die  Rechtsgleichheit
zwischen  Besitzenden  und  Nichtbesitzenden  aufzuheben
und  die  Freiheit  des  Volkes  und  seiner  Entwicklung
dadurch  zugunsten  des  größern  Besitzes  und  seiner  festen
Herrschaft  zu  konfiszieren.  Erst  dadurch  wird  die  Bourgeoisie, ­
  wie  ich  ausdrücklich  hervorhebe,  überhaupt  zu
einem  privilegierten  Stande,  was  sie  bis  dahin  trotz
aller  bloß  tatsächlichen  Ungleichheit  des  Besitzes  nicht  ist.
Ich  zeige  in  der  Broschüre,  wie  dies  alles  eintritt  im
Zensus,  durch  welchen  eben  die  Bedingung,  an  der  Bestimmung ­
  des  Staatswillens  und  Staatszweckes  durch
die  Wahl  zu  den  gesetzgebenden  Körpern  teilzunehmen,
an  einen  bestimmten  Kapitalbesitz  gebunden  wird.  Ich
zeige  ferner,  daß  dies  ganz  ebensosehr  der  Fall  ist  beim
direkten  unverhüllten,  wie  beim  verkappt  auftretenden
Zensus,  und  endlich,  daß  unser  gegenwärtiges  oktroyiertes ­
  Dreiklassenwahlgesetz  vom  Jahre  1849  einen  solchen
verkappten  Zensus  darstellt.
Der  obwohl  rein  theoretische  Angriff,  welchen  jene
Broschüre  enthält,  ist  somit  gegen  das  Dreiklassenwahlgesetz ­
  gerichtet,  niemals  aber  gegen  die  besitzenden
Klassen,  deren  tatsächlichen  Besitz  ich  vielmehr  auf  das
wiederholteste  als  durchaus  unanfechtbar,  unanstößig,
unantastbar  und  vollkommen  rechtmäßig  verteidige.
Das  Dreiklassenwahlgesetz  ist  eine  Institution  unseres
Staates.
Warum  klagt  mich  also  der  Staatsanwalt  nicht  lieber
auf  §  101  des  Strafgesetzbuches  an,  „die  Einrichtungen
des  Staats  dem  Hasse  oder  der  Verachtung  ausgesetzt
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.