Full text : Ferdinand Lassalle

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fordern  und  dies  als  seinen  wahrhaften  Zweck  hinzustellen, ­
  so  darf  und  wird  dennoch  der  Arbeiter
niemals  vergessen,  daß  alles  einmal  erworbene
gesetzliche  Eigentum  vollständig  unantastbar  und
rechtmäßig  ist."
So  sehr  also  reize  ich  die  besitzlosen  Klassen  zum  Hasse
gegen  die  Besitzenden  auf,  daß  ich  ihnen  in  einem  fort
die  Unantastbarkeit  und  Heiligkeit  alles  einmal  erworbenen ­
  gesetzlichen  Eigentums  der  besitzenden  Klasse
predige  und  sie  zur  Achtung  desselben  ermahne!
„Wenn  aber"  —  fahre  ich  in  jener  Broschüre  fort  —
„der  Großbürger,  nicht  zufrieden  mit  der  tatsächlichen
Annehmlichkeit  eines  großen  Besitzes,  den  bürgerlichen ­
  Besitz,  das  Kapital,  auch  noch  als  die  Bedingung ­
  hinstellen  will,  an  derHerrschaft  über  den
Staat,  an  der  Bestimmung  des  Staatswillens
und  des  Staatszweckes  teilzunehmen,  dann  erst
wird  der  Großbürger  zum  Bourgeois,  dann
macht  er  die  Tatsache  des  Besitzes  zur  rechtlichen
Bedingung  der  politischen  Herrschaft,  dann
charakterisiert  er  sich  als  einen  privilegierten  Stand
im  Volke,  der  nun  das  herrschende  Gepräge  seines
Privilegiums  allen  gesellschaftlichen  Einrichtungen
ebensogut  aufdrücken  will,  wie  dies  der  Adel  im
Mittelalter,  wie  wir  gesehen  haben,  mit  dem  Privilegium ­
  deö  Grundbesitzes  getan."
Dann  also  gilt  mir,  wie  ich  ausdrücklich  und  sorgsam
definiere,  der  Besitzende,  der  Großbürger  erst  als  Bourgeois, ­
  wenn  er  dazu  übergeht,  die  ganz  unverfängliche ­
  und  unanstößige  Tatsache  seines  größeren  Besitzes
als  rechtliche  Bedingung  für  die  Teilnahme  an  der
            
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