Vorwort.
Über die italienischen Steuern sind wir weniger gut unterrichtet
als über die französischen und englischen. Dies gilt namentlich von
der italienischen Kommunalbesteuerung; sie ist meines Wissens in
Deutschland noch nicht literarisch behandelt worden. Diese Lücke
soll die vorliegende Abhandlung ausfüllen. Ein längeres Studium in
Italien lieferte mir für die Bearbeitung des Gegenstandes ein reiches
Material.
Die vorliegende Untersuchung bestätigt wieder, wie irrig es ist,
auf dem Gebiete der Besteuerung ein gegebenes Schema einfach auf
andere Länder und Verhältnisse übertragen zu wollen. Steuerfragen
wollen und müssen relativ, d. h. auf der Grundlage der gegebenen
politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse beurteilt und ge
würdigt werden. So gestatten die realen Verhältnisse zurzeit in Italien
nicht, daß man die kommunale Verbrauchsbesteuerung (dazio di con-
sumo) abschafft, um sie durch direkte Steuern zu ersetzen, obwohl
man mit Verbrauchssteuern vom Gerechtigkeitsstandpunkt aus gewiß
keine besondere Ehre einlegen kann. Andererseits wird man nicht
ernstlich daran denken können, auf die schon vielfach bis zur äußersten
Grenze der Leistungsfähigkeit der einzelnen angespannten direkten
Steuern noch eine allgemeine progressive Einkommensteuer, w r enn
sie eine wichtige Bolle zu spielen berufen sein soll, aufzupfropfen.
Italien ist politisch noch ein Neuland; dem jungen Königreiche
harrten gewaltige Aufgaben der Lösung, die nur unter schweren
Opfern des Volkes bewältigt werden konnten. Und noch manche
Kulturarbeit wird zu leisten sein. Noch mancher Kräfteentfaltung
und Opfer wird es bedürfen, um jene inneren Gegensätze in dem
aus einer Vielheit von Staaten von sehr verschiedenartiger Eassenzu-
sammensetzung, Lebensbedingung und Tradition zusammengeschweißten