Full text: Die Kommunalbesteuerung in Italien

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der Tabelle erhellt, die Grundsteuerzuschläge, die eben in den kleinen 
Gemeinden die Hauptrolle spielen. 
II. Wie hat sich das Verhältnis der Zuschläge zu den 
Gemeindefinanzen im Laufe der Zeit entwickelt? Diese 
Frage sei im folgenden für den 25 jährigen Zeitraum 1882/1907 näher 
untersucht. 
Wenn wir zunächst die Gesamtheit der Gemeinden des König 
reichs ins Auge fassen, so ergibt sich, wie aus obiger Tabelle hervor 
geht, daß die Gesamtbedeutung der Zuschläge für die Gemeinde- 
finanzen, gemessen an den ordentlichen Gesamteinnahmen sowie an 
der Gesamtabgabensumme, von 1882 bis 1907 zurückgegangen ist: so 
fallen die bezüglichen Prozentsätze von 36,94 bzw. 43,74 auf 29,52 
bzw. 38,51 % (38,14 % i. J. 1912). Diese Erscheinung gilt nicht nur 
für die Gesamtheit der kleineren, sondern auch der größeren Ge 
meinden, so insbesondere der Provinzhauptorte, wie aus der Tabelle' 
zu erkennen ist. 
Im Vergleich der einzelnen Landesteile zueinander ist in bezug 
auf die Entwicklung der Zuschläge ein starker Gegensatz zwischen 
Nord- und Mittelitalien einerseits, Süditalien und den Inseln anderer 
seits festzustellen. Während in jenen ersteren Teilen, am stärksten 
in Norditalien, die finanzielle Bedeutung der Zuschläge seit 1882 
merklich zurückgegangen ist, wie dies in dem rapiden Fallen der 
prozentualen Anteile der Zuschläge an den Gesamteinnahmen wie an 
dem Gesamtsteueraufkommen (in Norditalien -von 45,87 bzw. 53,93 
auf 33,12 bzw. 42,02 °/ 0 ) ' z um Ausdruck kommt, so ist in Süditalien 
die Bedeutung im ganzen ziemlich unverändert geblieben (27,29 bzw. 
35,56 gegenüber 25,73 bzw. 37,04 °/o)? i m insularen Teil aber stark 
gestiegen (von 19,98 bzw. 23,95 auf 24,00 bzw. 34,17 °/ 0 ). 
Wesentlich bedingt freilich wurde diese Gesamtgestaltung jener 
prozentualen Anteile der Zuschläge, wenn wir letztere in ihre beiden 
Arten scheiden, durch die Entwicklung der Grundsteuer 
zuschläge. Während die Gebäudesteuerzuschläge, wenn wir zu 
nächst die Gesamtheit der Gemeinden des Königreiches ins Auge 
fassen, ihre Position nahezu haben behaupten können (12,15 bzw. 
14,38 gegenüber 11,60 (11,33 i. J. 1912) bzw. 15,14 % (15,18% 
i. J. 1912)), weisen die Grundsteuerzuschläge eine starke Einbuße an 
ihrer finanzwirtschaftlichen Bedeutung auf (die bezüglichen Anteile 
sind gefallen von 24,79 bzw. 29,36 auf 17,92 (17,13 i. J. 1912) bzw. 
23,37 °/ 0 (22,96 % i. J. 1912)). Scheiden wir hierbei wieder die 
Provinzhauptorte von den übrigen Gemeinden, so ist in ersteren, die
	        
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