Full text: Die Kommunalbesteuerung in Italien

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(von 34,78 bzw. 39,91 auf 26,19 bzw. 32,24 °/ 0 ), noch viel weniger in 
Süditalien (von 23,69 bzw. 34,48 auf 21,23 bzw. 34,14 °/ 0 ), während sie 
im insularen Teil gestiegen ist (von 21,33 bzw. 26,91 auf 23,62 bzw. 
34,08%). 
Zu ähnlichen Ergebnissen gelangen wir, wenn wir die Entwick 
lung der Zuschläge, in ihrer Gesamtheit wie in ihren einzelnen Arten, 
mit der Entwicklung der gesamten effektiven (ordentlichen und 
außerordentlichen) Gemeindeeinnahmen in den einzelnen Landesteilen 
in dem 30 jährigen Zeitraum 1882/1912 vergleichen. 
Auf die gesamten effektiven Gemeindeeinnahmen entfielen: 
Grundsteuer 
zuschläge 
Gebäudesteuer 
zuschläge 
Zuschläge insges. 
1882 
1912 
1882 
1912 
1882 
1912 
in Norditalien 
in Mittelitalien 
in Süditalien 
auf den Inseln 
31,01 
18,97 
15,18 
12,48 
18,77 
12,88 
11,80 
9,46 
12,60 
13,26 
9.06 
5,85 
10,94 
12,01 
8,05 
6,20 
43,51 
32.23 
24.24 
18,33 
29,77 
24,89 
19,85 
15,66 
im Königreich 
22,68 
15,27 
11,12 
10,10 
33,80 
25,37 
Auch aus dieser Tabelle tritt mit aller Deutlichkeit die Gesetz 
mäßigkeit hervor, daß die Bedeutung der Gesamtzuschläge für die 
Gemeindefinanzen im großen und ganzen von Norden nach Süden zu 
stark abnimmt. Wenn wir das Jahr 1912 ins Auge fassen, so brachten 
die Gemeinden in ihrer Gesamtheit in Norditalien nahezu % 0 , in 
Mittelitalien % 0 , in Süditalien % 0 und im insularen Teil rund % 0 
ihrer gesamten effektiven (ordentl. und außerordentl.) Einnahmen durch 
Zuschläge auf. Und zwar entfiel im Verhältnis der Grund- zu den 
Gebäudesteuerzuschlägen auf erstere überall — im ganzen Königreich 
wie in seinen einzelnen Teilen — der größere Anteil, indessen ist in 
Mittelitalien der Unterschied zwischen dem prozentualen Anteil der 
Grund- und der Gebäudesteuerzuschläge nicht sehr groß (12,88 gegen 
über 12,01%). Was die Entwicklung der Zuschläge gegenüber der 
Gesamtentwicklung der Einnahmen von 1882 bis 1912 anlangt, so ist 
erstere im ganzen Königreich (von 33,80 auf 25,37%) wie in den 
einzelnen Landesteilen hinter der letzteren zurückgeblieben, jedoch 
am meisten in Norditalien (43,51 gegenüber 29,77 %), weniger in 
Mittelitalien (32,23 gegenüber 24,89 %), am geringsten aber in den 
beiden anderen Teilen (in Süditalien: 24,24 gegenüber 19,85%, auf 
den Inseln: 18,33 gegenüber 15,66 %). Eine analoge Gestaltung wie 
die Gesamtzuschläge weisen die Grundsteuerzuschläge auf, während
	        
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