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(von 34,78 bzw. 39,91 auf 26,19 bzw. 32,24 °/ 0 ), noch viel weniger in
Süditalien (von 23,69 bzw. 34,48 auf 21,23 bzw. 34,14 °/ 0 ), während sie
im insularen Teil gestiegen ist (von 21,33 bzw. 26,91 auf 23,62 bzw.
34,08%).
Zu ähnlichen Ergebnissen gelangen wir, wenn wir die Entwick
lung der Zuschläge, in ihrer Gesamtheit wie in ihren einzelnen Arten,
mit der Entwicklung der gesamten effektiven (ordentlichen und
außerordentlichen) Gemeindeeinnahmen in den einzelnen Landesteilen
in dem 30 jährigen Zeitraum 1882/1912 vergleichen.
Auf die gesamten effektiven Gemeindeeinnahmen entfielen:
Grundsteuer
zuschläge
Gebäudesteuer
zuschläge
Zuschläge insges.
1882
1912
1882
1912
1882
1912
in Norditalien
in Mittelitalien
in Süditalien
auf den Inseln
31,01
18,97
15,18
12,48
18,77
12,88
11,80
9,46
12,60
13,26
9.06
5,85
10,94
12,01
8,05
6,20
43,51
32.23
24.24
18,33
29,77
24,89
19,85
15,66
im Königreich
22,68
15,27
11,12
10,10
33,80
25,37
Auch aus dieser Tabelle tritt mit aller Deutlichkeit die Gesetz
mäßigkeit hervor, daß die Bedeutung der Gesamtzuschläge für die
Gemeindefinanzen im großen und ganzen von Norden nach Süden zu
stark abnimmt. Wenn wir das Jahr 1912 ins Auge fassen, so brachten
die Gemeinden in ihrer Gesamtheit in Norditalien nahezu % 0 , in
Mittelitalien % 0 , in Süditalien % 0 und im insularen Teil rund % 0
ihrer gesamten effektiven (ordentl. und außerordentl.) Einnahmen durch
Zuschläge auf. Und zwar entfiel im Verhältnis der Grund- zu den
Gebäudesteuerzuschlägen auf erstere überall — im ganzen Königreich
wie in seinen einzelnen Teilen — der größere Anteil, indessen ist in
Mittelitalien der Unterschied zwischen dem prozentualen Anteil der
Grund- und der Gebäudesteuerzuschläge nicht sehr groß (12,88 gegen
über 12,01%). Was die Entwicklung der Zuschläge gegenüber der
Gesamtentwicklung der Einnahmen von 1882 bis 1912 anlangt, so ist
erstere im ganzen Königreich (von 33,80 auf 25,37%) wie in den
einzelnen Landesteilen hinter der letzteren zurückgeblieben, jedoch
am meisten in Norditalien (43,51 gegenüber 29,77 %), weniger in
Mittelitalien (32,23 gegenüber 24,89 %), am geringsten aber in den
beiden anderen Teilen (in Süditalien: 24,24 gegenüber 19,85%, auf
den Inseln: 18,33 gegenüber 15,66 %). Eine analoge Gestaltung wie
die Gesamtzuschläge weisen die Grundsteuerzuschläge auf, während