Full text: Zur Wertzollfrage

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Auf dem Gebiete der gesamten Ausfuhr hat der Be 
schluß des Bundesrats vom 11. Februar 1911, durch 
den alle Ausfuhrwaren vom 1. April 1911 ab wertan 
meldepflichtig find, Wandel zum Besseren geschaffen; 
die Zahl der wertanmeldepflichtigen Einfuhrwaren ist 
indessen auch nach diesem Beschlusse noch minimal 
geblieben. Es bleibt abzuwarten, ob die an unsere 
Handels- und Jndustriekreise gerichtete Anregung 
des Kaiserlichen Statistischen Amts — zu Er 
wägungen über die Zweckmäßigkeit einer Ausdehnung 
der Wertanmeldepflicht auf alle Einfuhrwaren — auf 
fruchtbaren Boden fallen wird; die Stellung des Han 
delsvertragsvereins scheint erfreulicherweise zustimmend 
zu sein. 
Wäre indessen die Feststellung der Durchschnittswerte 
durch den handelsstatistischen Beirat auch richtiger, als sie 
bisher war, so kämen wir doch damit der Erhellung der 
klaffenden Wertunterschiede innerhalb einer und der 
selben Marengattung nicht näher. Auch die verschie 
denen Durchschnittswerte einer Warengattung in nach 
Herkunftsländern gegliederter Weise, die in den jähr 
lichen — zum Gebrauche der Behörden und Beiratsmit 
glieder gedruckten — Protokollen des handelsstatisti 
schen Beirates enthalten sind, können uns Wesentliches 
nicht sagen, weil sich bei zahllosen Warengattungen die 
klaffenden Wertunterschiede innerhalb der ganzen Gat 
tung oft in ebenso hohem Grade innerhalb des Teiles 
finden, der aus einem Herkunftslands eingeführt wird.
	        
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