Full text: Die Kommunalbesteuerung in Italien

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bäudesteuer nicht mehr eine Ertrags-, sondern eine Mietsteuer, nur 
in verkappter Gestalt. 
Man hat sich gewiß mit der Überwälzungsfrage auch in Italien, 
namentlich neuerdings, viel beschäftigt a ), aber man kann nicht sagen, 
daß die Untersuchungen unsere Erkenntnis in diesen Dingen wesent 
lich gefördert hätten. Nur soviel wird man behaupten können, daß 
in rasch aufbliihenden Städten mit starkem Bevölkerungszuwachs die 
Überwälzung der (staatlichen und kommunalen) Gebäudesteuer, 
wenigstens teilweise auf die Mieter und auf die Neuerwerber von 
Häusern erleichtert ist * 2 ). Wird aber die kommunale Gebäudesteuer 
ihrem Wesen nach eine Mietsteuer, indem sie von den Grund 
besitzern auf andere Schichten überwälzt wird, so fällt der schöne 
Grundgedanke steuerlicher Gerechtigkeit im Gemeindeabgabenwesen, 
der der Belastung nach dem Interesse, zum größten Teil in sich zu 
sammen. Nicht die Grundbesitzer mit Rücksicht auf die besonderen 
Vorteile, die sie aus den Gemeindeveranstaltungen ziehen, sondern in 
erster Linie die wirtschaftlich schwächeren, namentlich die arbeiten 
den Klassen werden getroffen 3 ). 
2. Die Beurteilung der Zuschlagsbesteuerung in der 
italienischen Literatur. 
Das System der lokalen Zuschläge zu den staatlichen Immobiliar 
steuern hat oft den Gegenstand heißer Kämpfe gebildet. Leiden 
schaftliche Gegner, begeisterte Verteidiger lösten einander ab. Ins 
besondere handelte es sich um die Prinzipienfrage, ob Zuschläge zu 
den Staatssteuern oder selbständige Gemeindesteuern den Vorzug 
verdienen. In der Gegenwart hat die Streitfrage wesentlich an Be 
deutung verloren. Kommt es doch für die Beurteilung einer Steuer 
weniger auf die Form als auf die Sache an. Es gilt Gerechtes zu 
ersinnen und dabei zu erwägen, wie die Steuer bei der Verteilung 
auf die Einzelnen wirkt. Nicht deshalb ist eine Steuer schlecht oder 
gut, weil sie in Form des Zuschlages zur Staatssteuer oder als selb 
ständige Gemeindesteuer erhoben wird. 
Die Trennung der staatlichen und kommunalen Steuerquellen ist 
von hervorragenden Finanzmännern in Italien verteidigt worden. 
J ) Namentlich Einaudi, Studi sugli effetti delle imposte, Torino, 1902. 
2 ) Vgl. Elora, Manuale della soienza delle finanze, 1909, S. 351 f. 
8 j Wegen der vielfach hohen Mieten in den italienischen Städten hat man 
seit einigen Jahren damit begonnen, Volkswohnungen zu schaffen.
	        
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