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bäudesteuer nicht mehr eine Ertrags-, sondern eine Mietsteuer, nur
in verkappter Gestalt.
Man hat sich gewiß mit der Überwälzungsfrage auch in Italien,
namentlich neuerdings, viel beschäftigt a ), aber man kann nicht sagen,
daß die Untersuchungen unsere Erkenntnis in diesen Dingen wesent
lich gefördert hätten. Nur soviel wird man behaupten können, daß
in rasch aufbliihenden Städten mit starkem Bevölkerungszuwachs die
Überwälzung der (staatlichen und kommunalen) Gebäudesteuer,
wenigstens teilweise auf die Mieter und auf die Neuerwerber von
Häusern erleichtert ist * 2 ). Wird aber die kommunale Gebäudesteuer
ihrem Wesen nach eine Mietsteuer, indem sie von den Grund
besitzern auf andere Schichten überwälzt wird, so fällt der schöne
Grundgedanke steuerlicher Gerechtigkeit im Gemeindeabgabenwesen,
der der Belastung nach dem Interesse, zum größten Teil in sich zu
sammen. Nicht die Grundbesitzer mit Rücksicht auf die besonderen
Vorteile, die sie aus den Gemeindeveranstaltungen ziehen, sondern in
erster Linie die wirtschaftlich schwächeren, namentlich die arbeiten
den Klassen werden getroffen 3 ).
2. Die Beurteilung der Zuschlagsbesteuerung in der
italienischen Literatur.
Das System der lokalen Zuschläge zu den staatlichen Immobiliar
steuern hat oft den Gegenstand heißer Kämpfe gebildet. Leiden
schaftliche Gegner, begeisterte Verteidiger lösten einander ab. Ins
besondere handelte es sich um die Prinzipienfrage, ob Zuschläge zu
den Staatssteuern oder selbständige Gemeindesteuern den Vorzug
verdienen. In der Gegenwart hat die Streitfrage wesentlich an Be
deutung verloren. Kommt es doch für die Beurteilung einer Steuer
weniger auf die Form als auf die Sache an. Es gilt Gerechtes zu
ersinnen und dabei zu erwägen, wie die Steuer bei der Verteilung
auf die Einzelnen wirkt. Nicht deshalb ist eine Steuer schlecht oder
gut, weil sie in Form des Zuschlages zur Staatssteuer oder als selb
ständige Gemeindesteuer erhoben wird.
Die Trennung der staatlichen und kommunalen Steuerquellen ist
von hervorragenden Finanzmännern in Italien verteidigt worden.
J ) Namentlich Einaudi, Studi sugli effetti delle imposte, Torino, 1902.
2 ) Vgl. Elora, Manuale della soienza delle finanze, 1909, S. 351 f.
8 j Wegen der vielfach hohen Mieten in den italienischen Städten hat man
seit einigen Jahren damit begonnen, Volkswohnungen zu schaffen.