Full text: Die Kommunalbesteuerung in Italien

80 
es weiter — die Kosten der Anwendung (spese di applicazione), bieten 
größere Sicherheit der Einnahmen, vereinfachen die Verwaltung 
und sind für den Steuerpflichtigen weniger lästig, für den es von 
nicht geringem Werte ist zu wissen, wieviel er im ganzen an den 
Staat, an die Provinz und an die Gemeinde entrichten muß, statt 
sich genötigt zu sehen, an jedes dieser Gemeinwesen besonders für 
dasselbe Steuerobjekt unter verschiedenen Formen zu zahlen x ).“ — 
Die Auffassung, daß bei nichtgetrennter Besteuerung den Gemeinden 
immer die Gefahr drohe, daß der Staat ihre Einanzkraft schmälere, 
bekämpft energisch namentlich Magliani im Jahre 1878 * 2 3 ). 
Für das System der Zuschläge tritt ein Serra Gropelli, je 
doch nur soweit, als sie der Forderung entsprechen, daß „der Anteil 
an dem Aktivum des Staates den an dem Passivum nicht übersteige“ 
und sie demgemäß zur Erfüllung der vom Staate den Kommunen 
übertragenen Aufgaben bestimmt sind. Im übrigen will er gänzliche 
Unabhängigkeit der kommunalen von der staatlichen Besteuerung 8 ). 
Salandra führt, indem er als Ziel der Gemeindesteuerreform 
eine wirksame Beschränkung der Ausgaben fordert, gegen die Zu 
schläge an, daß der Steuerzahler kaum merke, wieviel er an den 
Staat, an die Provinz und an die Gemeinde zu entrichten habe, so 
daß es für die Kommunalverwaltungen ein Leichtes sei, die Zuschläge 
zu erhöhen, um die steigenden, vielfach unnützen Ausgaben zu be 
streiten. Damit der Einzelne die Steuer tatsächlich als Opfer empfinde 
und dadurch an den Ausgaben der Gemeinde Kritik übe, schlug er 
zur Ergänzung der Zuschläge und des dazio consumo die Einführung 
einer besonders veranlagten direkten Gemeindesteuer vor 4 * ). 
Begeistert für das System der Immobiliarsteuerzuschläge ist 
E11 e n a 6 * ). Er will in den ländlichen Gemeinden besonders die 
*) S. Cereseto a. a. 0. Bd. I S. 53. 
2 ) Magliani, La quistione linanziaria dei comuni, in der „Nuova Antologia“, 
1887, fase. 2. „B essa ammessibile“ — so heißt es hier — „cotesta lotta finan- 
ziaria tra lu Stato oltrepotente ed il Comune disarmato, cotesta assurda rappre- 
saglia, cotesta selvaggia contraddizione di iini e di mezzi, di libertä e di arbitrii? 
E se una straordinaria necessitä nazionale lo richiedesse, quäle forza, o qnale legge 
potrebbe arrestare mai il potere legislative dall’ assegnare allo Stato qualsiasi im- 
posta, per quanto fosse non pure separata, ma anche d’indole esaenzialmente locale?“ 
3 ) Serra Gropelli, Le finanze dei Comuni e delle Provincie, Modena, 1870. 
4 ) Salandra, Il riordinamento delle finanze comunali, in der „Nuova Anto 
logia“, 1878, fase, XIV u. XVI. 
6 ) V. Ellena, Le finanze comunali, im „Arehivio di Statistica“, Roma, 1878, 
Bd. II, fase. IV, S. 20—24.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.