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es weiter — die Kosten der Anwendung (spese di applicazione), bieten
größere Sicherheit der Einnahmen, vereinfachen die Verwaltung
und sind für den Steuerpflichtigen weniger lästig, für den es von
nicht geringem Werte ist zu wissen, wieviel er im ganzen an den
Staat, an die Provinz und an die Gemeinde entrichten muß, statt
sich genötigt zu sehen, an jedes dieser Gemeinwesen besonders für
dasselbe Steuerobjekt unter verschiedenen Formen zu zahlen x ).“ —
Die Auffassung, daß bei nichtgetrennter Besteuerung den Gemeinden
immer die Gefahr drohe, daß der Staat ihre Einanzkraft schmälere,
bekämpft energisch namentlich Magliani im Jahre 1878 * 2 3 ).
Für das System der Zuschläge tritt ein Serra Gropelli, je
doch nur soweit, als sie der Forderung entsprechen, daß „der Anteil
an dem Aktivum des Staates den an dem Passivum nicht übersteige“
und sie demgemäß zur Erfüllung der vom Staate den Kommunen
übertragenen Aufgaben bestimmt sind. Im übrigen will er gänzliche
Unabhängigkeit der kommunalen von der staatlichen Besteuerung 8 ).
Salandra führt, indem er als Ziel der Gemeindesteuerreform
eine wirksame Beschränkung der Ausgaben fordert, gegen die Zu
schläge an, daß der Steuerzahler kaum merke, wieviel er an den
Staat, an die Provinz und an die Gemeinde zu entrichten habe, so
daß es für die Kommunalverwaltungen ein Leichtes sei, die Zuschläge
zu erhöhen, um die steigenden, vielfach unnützen Ausgaben zu be
streiten. Damit der Einzelne die Steuer tatsächlich als Opfer empfinde
und dadurch an den Ausgaben der Gemeinde Kritik übe, schlug er
zur Ergänzung der Zuschläge und des dazio consumo die Einführung
einer besonders veranlagten direkten Gemeindesteuer vor 4 * ).
Begeistert für das System der Immobiliarsteuerzuschläge ist
E11 e n a 6 * ). Er will in den ländlichen Gemeinden besonders die
*) S. Cereseto a. a. 0. Bd. I S. 53.
2 ) Magliani, La quistione linanziaria dei comuni, in der „Nuova Antologia“,
1887, fase. 2. „B essa ammessibile“ — so heißt es hier — „cotesta lotta finan-
ziaria tra lu Stato oltrepotente ed il Comune disarmato, cotesta assurda rappre-
saglia, cotesta selvaggia contraddizione di iini e di mezzi, di libertä e di arbitrii?
E se una straordinaria necessitä nazionale lo richiedesse, quäle forza, o qnale legge
potrebbe arrestare mai il potere legislative dall’ assegnare allo Stato qualsiasi im-
posta, per quanto fosse non pure separata, ma anche d’indole esaenzialmente locale?“
3 ) Serra Gropelli, Le finanze dei Comuni e delle Provincie, Modena, 1870.
4 ) Salandra, Il riordinamento delle finanze comunali, in der „Nuova Anto
logia“, 1878, fase, XIV u. XVI.
6 ) V. Ellena, Le finanze comunali, im „Arehivio di Statistica“, Roma, 1878,
Bd. II, fase. IV, S. 20—24.