Full text: Die Kommunalbesteuerung in Italien

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Die Gemeinden machten von der Verbrauchsbesteuerung einen 
ausgiebigen, nur auf das fiskalische Steuerinteresse gerichteten Ge 
brauch. Die Dazizuschläge erreichten fast überall die gesetzliche 
Maximalgrenze. Man besteuerte vor allem den Massenkonsum so sehr 
wie möglich, da gerade der Oktroi auf diesen große Einnahmen in 
Aussicht stellte. Essen und Trinken, Wohnung und Heizung wurden 
verteuert und die Lebenshaltung der unteren Klassen herabgedrückt. 
Der Steuerdruck wurde da besonders schwer empfunden, wo, wie 
namentlich im Süden und auf Sizilien, der dazio di consumo das 
Brot des gemeinen Mannes sehr verteuerte. Die Verschiedenheit der 
Erhebungsformen zwischen den geschlossenen und offenen Orten sowie 
der Tarife in den einzelnen Gemeinden steigerte die Ungleichmäßig 
keit der Belastung und verschärfte die politische Lage. Die breiten 
Massen des Volkes kamen in Bewegung und verlangten nach Mil 
derung des auf sie lastenden Druckes. Die Entlastung des unent 
behrlichen und volkstümlichen Konsums war eine politische Not 
wendigkeit. So wurde die erste Bresche in das Oktroigebäude gelegt; 
durch Gesetz vom 22. Juli 1894 (Anlage B) wurde der staatliche 
dazio consumo auf Mehl, Brot und andere Mehlerzeugnisse abge 
schafft — mit einem Ausfall von rund 16 Milk L. für die Staats 
kasse. Diesem Opfer entsprach jedoch nicht die tatsächliche Ent 
lastung für die Konsumenten. Der Mehloktroi, als staatliche Abgabe 
zwar verschwunden, triumphierte nunmehr in der Gemeindebesteue 
rung 1 ). Allein, das Gesetz von 1894 war eine große sozialpolitische 
Tat, mit ihm setzt ein neuer Abschnitt in der Geschichte der inlän 
dischen Verbrauchsbesteuerung in Italien ein. 
Weitere Gesetze, von sozialpolitischen Tendenzen getragen, folgten. 
Das Gesetz vom 14. Juli 1898 (Nr. 802) bezeichnet einen neuen An 
sturm gegen den Oktroi, insbesondere den Mehloktroi der Gemeinden. 
Es suchte durch gewisse Maßnahmen die Gemeinden zur Abschaffung 
oder wenigstens zur Reduzierung ihres Mehloktroi anzureizen oder 
l ) Gleichzeitig mit der Abschaffung des staatlichen Mehloktroi wurden die 
Gemeinden gemäß Art. 6 des gleichen Gesetzes (vom 22. Juli 1894) ermächtigt, 
ihre Zuschläge zu diesem in Form einer selbständigen Steuer bis zur Hälfte der 
abgeschafften staatlichen Abgabe zu erhöhen. — Wie schwer der kommunale Mehl- 
dazio auf den unteren Klassen zum Teil noch lastete und wie wichtig er im all 
gemeinen für die Gemeindetinanzen war, kann man daraus schließen, daß er i. J. 
1897 14,87% des Gesamterträgnisses des dazio consumo erbrachte, in manchen Ge 
meinden sogar dieser Prozentsatz über 80 betrug (so in Belmonte 89,90%, in 
Terasini 86,70% usw.). Ygl. auch Eiccardo dalla Volta, La prima breccia 
nel dazio consumo dei comuni italiani, im „Giornale degli Economisti“ 1899 (Jan.).
	        
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