Full text : Die Kommunalbesteuerung in Italien

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Die  Gemeinden  machten  von  der  Verbrauchsbesteuerung  einen
ausgiebigen,  nur  auf  das  fiskalische  Steuerinteresse  gerichteten  Gebrauch. ­
  Die  Dazizuschläge  erreichten  fast  überall  die  gesetzliche
Maximalgrenze.  Man  besteuerte  vor  allem  den  Massenkonsum  so  sehr
wie  möglich,  da  gerade  der  Oktroi  auf  diesen  große  Einnahmen  in
Aussicht  stellte.  Essen  und  Trinken,  Wohnung  und  Heizung  wurden
verteuert  und  die  Lebenshaltung  der  unteren  Klassen  herabgedrückt.
Der  Steuerdruck  wurde  da  besonders  schwer  empfunden,  wo,  wie
namentlich  im  Süden  und  auf  Sizilien,  der  dazio  di  consumo  das
Brot  des  gemeinen  Mannes  sehr  verteuerte.  Die  Verschiedenheit  der
Erhebungsformen  zwischen  den  geschlossenen  und  offenen  Orten  sowie
der  Tarife  in  den  einzelnen  Gemeinden  steigerte  die  Ungleichmäßigkeit ­
  der  Belastung  und  verschärfte  die  politische  Lage.  Die  breiten
Massen  des  Volkes  kamen  in  Bewegung  und  verlangten  nach  Milderung ­
  des  auf  sie  lastenden  Druckes.  Die  Entlastung  des  unentbehrlichen ­
  und  volkstümlichen  Konsums  war  eine  politische  Notwendigkeit. ­
  So  wurde  die  erste  Bresche  in  das  Oktroigebäude  gelegt;
durch  Gesetz  vom  22.  Juli  1894  (Anlage  B)  wurde  der  staatliche
dazio  consumo  auf  Mehl,  Brot  und  andere  Mehlerzeugnisse  abgeschafft ­
  —  mit  einem  Ausfall  von  rund  16  Milk  L.  für  die  Staatskasse. ­
  Diesem  Opfer  entsprach  jedoch  nicht  die  tatsächliche  Entlastung ­
  für  die  Konsumenten.  Der  Mehloktroi,  als  staatliche  Abgabe
zwar  verschwunden,  triumphierte  nunmehr  in  der  Gemeindebesteuerung ­
 1 ).  Allein,  das  Gesetz  von  1894  war  eine  große  sozialpolitische
Tat,  mit  ihm  setzt  ein  neuer  Abschnitt  in  der  Geschichte  der  inländischen ­
  Verbrauchsbesteuerung  in  Italien  ein.
Weitere  Gesetze,  von  sozialpolitischen  Tendenzen  getragen,  folgten.
Das  Gesetz  vom  14.  Juli  1898  (Nr.  802)  bezeichnet  einen  neuen  Ansturm ­
  gegen  den  Oktroi,  insbesondere  den  Mehloktroi  der  Gemeinden.
Es  suchte  durch  gewisse  Maßnahmen  die  Gemeinden  zur  Abschaffung
oder  wenigstens  zur  Reduzierung  ihres  Mehloktroi  anzureizen  oder
l )  Gleichzeitig  mit  der  Abschaffung  des  staatlichen  Mehloktroi  wurden  die
Gemeinden  gemäß  Art.  6  des  gleichen  Gesetzes  (vom  22.  Juli  1894)  ermächtigt,
ihre  Zuschläge  zu  diesem  in  Form  einer  selbständigen  Steuer  bis  zur  Hälfte  der
abgeschafften  staatlichen  Abgabe  zu  erhöhen.  —  Wie  schwer  der  kommunale  Mehldazio
  auf  den  unteren  Klassen  zum  Teil  noch  lastete  und  wie  wichtig  er  im  allgemeinen ­
  für  die  Gemeindetinanzen  war,  kann  man  daraus  schließen,  daß  er  i.  J.
1897  14,87%  des  Gesamterträgnisses  des  dazio  consumo  erbrachte,  in  manchen  Gemeinden ­
  sogar  dieser  Prozentsatz  über  80  betrug  (so  in  Belmonte  89,90%,  in
Terasini  86,70%  usw.).  Ygl.  auch  Eiccardo  dalla  Volta,  La  prima  breccia
nel  dazio  consumo  dei  comuni  italiani,  im  „Giornale  degli  Economisti“  1899  (Jan.).
            
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