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Die Gemeinden machten von der Verbrauchsbesteuerung einen
ausgiebigen, nur auf das fiskalische Steuerinteresse gerichteten Gebrauch.
Die Dazizuschläge erreichten fast überall die gesetzliche
Maximalgrenze. Man besteuerte vor allem den Massenkonsum so sehr
wie möglich, da gerade der Oktroi auf diesen große Einnahmen in
Aussicht stellte. Essen und Trinken, Wohnung und Heizung wurden
verteuert und die Lebenshaltung der unteren Klassen herabgedrückt.
Der Steuerdruck wurde da besonders schwer empfunden, wo, wie
namentlich im Süden und auf Sizilien, der dazio di consumo das
Brot des gemeinen Mannes sehr verteuerte. Die Verschiedenheit der
Erhebungsformen zwischen den geschlossenen und offenen Orten sowie
der Tarife in den einzelnen Gemeinden steigerte die Ungleichmäßigkeit
der Belastung und verschärfte die politische Lage. Die breiten
Massen des Volkes kamen in Bewegung und verlangten nach Milderung
des auf sie lastenden Druckes. Die Entlastung des unentbehrlichen
und volkstümlichen Konsums war eine politische Notwendigkeit.
So wurde die erste Bresche in das Oktroigebäude gelegt;
durch Gesetz vom 22. Juli 1894 (Anlage B) wurde der staatliche
dazio consumo auf Mehl, Brot und andere Mehlerzeugnisse abgeschafft
— mit einem Ausfall von rund 16 Milk L. für die Staatskasse.
Diesem Opfer entsprach jedoch nicht die tatsächliche Entlastung
für die Konsumenten. Der Mehloktroi, als staatliche Abgabe
zwar verschwunden, triumphierte nunmehr in der Gemeindebesteuerung
1 ). Allein, das Gesetz von 1894 war eine große sozialpolitische
Tat, mit ihm setzt ein neuer Abschnitt in der Geschichte der inländischen
Verbrauchsbesteuerung in Italien ein.
Weitere Gesetze, von sozialpolitischen Tendenzen getragen, folgten.
Das Gesetz vom 14. Juli 1898 (Nr. 802) bezeichnet einen neuen Ansturm
gegen den Oktroi, insbesondere den Mehloktroi der Gemeinden.
Es suchte durch gewisse Maßnahmen die Gemeinden zur Abschaffung
oder wenigstens zur Reduzierung ihres Mehloktroi anzureizen oder
l ) Gleichzeitig mit der Abschaffung des staatlichen Mehloktroi wurden die
Gemeinden gemäß Art. 6 des gleichen Gesetzes (vom 22. Juli 1894) ermächtigt,
ihre Zuschläge zu diesem in Form einer selbständigen Steuer bis zur Hälfte der
abgeschafften staatlichen Abgabe zu erhöhen. — Wie schwer der kommunale Mehldazio
auf den unteren Klassen zum Teil noch lastete und wie wichtig er im allgemeinen
für die Gemeindetinanzen war, kann man daraus schließen, daß er i. J.
1897 14,87% des Gesamterträgnisses des dazio consumo erbrachte, in manchen Gemeinden
sogar dieser Prozentsatz über 80 betrug (so in Belmonte 89,90%, in
Terasini 86,70% usw.). Ygl. auch Eiccardo dalla Volta, La prima breccia
nel dazio consumo dei comuni italiani, im „Giornale degli Economisti“ 1899 (Jan.).