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Ich glaube schon bisher erwiesen zu haben, daß der Ausgangspunkt der
Regierung und ihre ganze Argumentation unhaltbar sind. Ich bin aber in der
Lage weiter zu gehen und nachzuweisen, welche schweren Gesahren für die Zu
kunft der ganzen Sozialversicherung eine Reichsrentenkasse in sich birgt.
Das sozialpolitische Milieu.
Wie die Steuergesetzgebung notgedrungen mit der jeweils herrschenden
Steucrmoral, so muß die Arbcitcrversichcrung mit der sozialpolitischen Moral
der Interessenten rechnen. Wendet man diesem Faktor beim organisatorischen
Aufbau der Zwangsversicherung keine genügende Aufmerksamkeit zu, dann müssen
die nachteiligen Folgen früher oder später zu Tage treten.
Von der sozialpolitischen Moral der Unternehmer und der Arbeiter, aber
auch von der Wertung der sozialpolitischen Rechtsgüter durch die Behörden hängt
bei Schaffung und Fortbildung der Sozialversicherung vieles ab. Deshalb muß
die Organisation der Versicherung so eingerichtet werden, daß sic Jndiffcrentismus
und Feindseligkeit bei Unternehmern und Arbeitern möglichst zu überwinden ver
mag. Darum wird sich der vorsichtige Gesetzgeber die Frage vorlegen müssen,
wer den Kampf gegen diese Faktoren zu führen berufen ist.
Es läßt sich gar nicht in Abrede stellen, daß schon unter der heutigen
Organisation die ungünstige sozialpolitische Moral der Unternehmer wie der Ar
beiter auf allen Gebieten der Zwangsversicherung Spuren hinterlassen hat. Die
ungünstigen Wirkungen werden jedoch durch den zweckmäßigen Aufbau der Orga
nisation, insbesondere aber durch die Selbstverwaltung der unmittelbaren Inter
essenten — der Arbeiter — erheblich gemildert.
Man vergegenwärtige sich nun unter diesem Gesichtswinkel die Wirkungen
der Riskengemeinschaft und die gleichzeitige Trennung der Verwaltung von der
Verantwortung. Insbesondere auf dem Gebiete der Invalidenversicherung ist der
neu zu schaffenden Reichsrentcnkasse die Einnahmen- und Ausgabenwirtschast voll
ständig aus der Hand genommen. Das geschieht notgedrungen, nachdem ja ein
Reichsinstitut nicht das An- und Abmcldcwescn, die Vorschrcibung und Ein
ziehung der Prämien, die Zu- und Aberkennung der Renten an eine m Orte
und in einer Hand konzentrieren kann. So ergibt sich denn von selbst der
Grundsatz als maßgebend: Die Entscheidung liegt in anderen Händen als die
Verantwortung.
Wird nun die Rcichsrcntenkassc durch die Gebarung der Bezirksstcllen noch
so sehr geschädigt, so wird sie sich dagegen gar nicht zur Wehr setzen können.
Besitzt sic ja im Vorstand der Bezirksstellen überhaupt keine Vertretung.
Für die Dauer werden sich dem sozialpolitisch ungünstigen Milieu in den
Rentenkommissionen nicht nur die von der Landesregierung ernannten Vorsitzenden,
sondern auch die Vertrauensmänner der Reichsrentcnkasse nicht entziehen können.
Vielfach wird die Anstalt genötigt sein, für ganze Gebiete die Rentenfestsetzung
an sich zu ziehen. Allerdings wird sic dabei auf das Aktenmaterial angewiesen
sein, das aus dem in, Ausnahmszustande befindlichen Territorium stammt. Kommen
noch Sprachschwierigkeitcn hinzu, dann kann es der Anstalt begegnen, daß sie in
ihrer Mitte die Kräfte nicht finden wird, die sich dem landsmannschastlichcn Milieu
völlig entziehen. Die Territorien mit einem besseren sozialpolitischen Milieu
werden nun bald inne werden, daß sie bei ihrer Sparsamkeit nur die Düpierten
sind. Sie werden ihren Widerstand gegen die Mißbräuche aufgeben. Allmählich
wird es als Gebot der Klugheit gelten, möglichst wenig zu zahlen und möglichst
viele Renten ins Land zu ziehen. So werden die rückständigsten Gebiete zuletzt
der Regulator für die sozialpolitische Moral des ganzen Reiches werden.