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Das wird nicht nur für den Umfang der Rentenzuerkennung, sondern auch
für die Höhe der Verwaltungskosten gelten. Wo gibt es einen zuverlässigen Maß
stab für die wirklich notwendige Zahl der Angestellten? Jeder, der die Dinge,
in Staat, Land und Gemeinde, aber auch in den Versicherungsinstituten kennt, weiß,
wie zahlreiche Mittel es gibt, um Personalvermehrungen als unausweichlich zu er
weisen. Auch hier wird also die Trennung der Organe, die die Ausgaben be
schließen, von jenen, die die Verantwortung zu tragen haben, schlimme
Konsequenzen zeitigen. Der unproduktive Ausgabenetat kann ins Ungemcssene
wachsen. Neben der Zentralisierung wird auch die Ausschaltung der organisierten
Arbeiterschaft von jedem maßgebenden Einfluß in den Vcrsicherungsinstituten
schädigend wirken. Das sozialpolitische Milieu, das so geschaffen wird, muß jede
Art von Mißbrauch zur üppigen Entfaltung bringen.
Wer die bisherige Darstellung unbefangen prüft, wird zugeben müssen, daß
das Ergebnis der Untersuchung der Beweis der Unmöglichkeit einer Reichsrcntcn-
kasse ist. Die Zentralisation, die als Heilmittel und Ausgleich der Risken-
verschiedenheit gedacht ist, muß zum Verderben führen, wenn die Riskengemein
schaft über engbegrenzte Gebiete von gemeinsamem Charakter hinaus auf das
ganze Reich ausgedehnt wird. Dezentralisation und Selbstverwaltung allein können
jene Elemente und Einrichtungen fördern, die den Beruf haben, die sozialpolitische
Moral zu heben und ihre Verschlechterung auf dem Gebiete der Sozialversicherung zu
verhindern.
Der Rcgicrungsweisheit letzter Schluß.
Neue Argumente bringt die im Oktober 1911 von der Regierung im Ab
geordnetenhause eingebrachte Vorlage über die Sozialversicherung in der Frage der
Zentralisation nicht vor. Sie wiederholt mit anderen Worten die alten bekannten
Behauptungen, allerdings mit weit größerer Vorsicht, nachdem sie durch meine
ziffermäßigc Beweisführung zu dieser Vorsicht gezwungen worden ist. Nur ein
Moment wird stärker als bisher betont, indem daraus hingewiesen wird, daß die
Einführung von Durchschnittsprämien (Prämien, die für alle Altersgruppen gleich
sind) ein Hindernis für die Bildung einer Prämienrcserve bilde.
Die territoriale Trennung nach Ländern und Ländergruppen sei, wie neuer
lich wiederholt wird, wegen der verschiedenen Alterszusammensetzung, die ihre
Ursache in der Wandcrbewcgung zwischen den im Reichsrate vertretenen König
reichen und Ländern habe und die verschiedene Beitragssätze zur Folge hätte, un
möglich. Die vorgeschlagene Austeilung der Rentenlast auf die einzelnen Landcs-
anstalten nach Maßgabe der Einzahlungen wäre nach den in Deutschland ge
machten Erfahrungen ungenügend, um einer Differenzierung der Beiträge in den
einzelnen Ländern vorzubeugen. Deshalb habe man ja auch in Deutschland zur
teilweisen Riskengemeinschaft (Gcmeinlast und Sonderlast) übergehen müssen.
Man müsse aber an dem Prinzip der Solidarität der gesamten erwerbs
tätigen Bevölkerung festhalten, die in der Zusammenfassung derselben in einem
einzigen Körper ihren Ausdruck finde, dessen Altersaufbau durch die Fluktuation
möglichst wenig berührt werde.
Wolle man dieses Prinzip der Solidarität zwischen Landwirtschaft und
Industrie nicht gelten lassen, dann müsse man schließlich zu einer berussgenvssen-
schaftlichen Organisation auch innerhalb der Industrie selbst übergehen.
Die Kunst, zu solchen Resultaten zu gelangen, besteht bei der Regierungs
vorlage lediglich darin, daß dem Verlangen einer gesonderten Betrachtung der
einzelnen Ländcrgcbictc für die selbständig und unselbständig Erwerbstätigen sowie
einer detaillierten Prüfung der Intensität und der Richtung der Wandcrbewegung
auch jetzt wieder nicht Rechnung getragen worden ist. Nur die territoriale Kon-
fundierung und die Zusammenfassung aller sozialen Schichten (Selbständige und