Full text : Die Regierung im Kampfe gegen die Sozialverischerung

23

Ich  glaube  schon  bisher  erwiesen  zu  haben,  daß  der  Ausgangspunkt  der
Regierung  und  ihre  ganze  Argumentation  unhaltbar  sind.  Ich  bin  aber  in  der
Lage  weiter  zu  gehen  und  nachzuweisen,  welche  schweren  Gesahren  für  die  Zukunft ­
  der  ganzen  Sozialversicherung  eine  Reichsrentenkasse  in  sich  birgt.
Das  sozialpolitische  Milieu.
Wie  die  Steuergesetzgebung  notgedrungen  mit  der  jeweils  herrschenden
Steucrmoral,  so  muß  die  Arbcitcrversichcrung  mit  der  sozialpolitischen  Moral
der  Interessenten  rechnen.  Wendet  man  diesem  Faktor  beim  organisatorischen
Aufbau  der  Zwangsversicherung  keine  genügende  Aufmerksamkeit  zu,  dann  müssen
die  nachteiligen  Folgen  früher  oder  später  zu  Tage  treten.
Von  der  sozialpolitischen  Moral  der  Unternehmer  und  der  Arbeiter,  aber
auch  von  der  Wertung  der  sozialpolitischen  Rechtsgüter  durch  die  Behörden  hängt
bei  Schaffung  und  Fortbildung  der  Sozialversicherung  vieles  ab.  Deshalb  muß
die  Organisation  der  Versicherung  so  eingerichtet  werden,  daß  sic  Jndiffcrentismus
und  Feindseligkeit  bei  Unternehmern  und  Arbeitern  möglichst  zu  überwinden  vermag. ­
  Darum  wird  sich  der  vorsichtige  Gesetzgeber  die  Frage  vorlegen  müssen,
wer  den  Kampf  gegen  diese  Faktoren  zu  führen  berufen  ist.
Es  läßt  sich  gar  nicht  in  Abrede  stellen,  daß  schon  unter  der  heutigen
Organisation  die  ungünstige  sozialpolitische  Moral  der  Unternehmer  wie  der  Arbeiter ­
  auf  allen  Gebieten  der  Zwangsversicherung  Spuren  hinterlassen  hat.  Die
ungünstigen  Wirkungen  werden  jedoch  durch  den  zweckmäßigen  Aufbau  der  Organisation, ­
  insbesondere  aber  durch  die  Selbstverwaltung  der  unmittelbaren  Interessenten ­
  —  der  Arbeiter  —  erheblich  gemildert.
Man  vergegenwärtige  sich  nun  unter  diesem  Gesichtswinkel  die  Wirkungen
der  Riskengemeinschaft  und  die  gleichzeitige  Trennung  der  Verwaltung  von  der
Verantwortung.  Insbesondere  auf  dem  Gebiete  der  Invalidenversicherung  ist  der
neu  zu  schaffenden  Reichsrentcnkasse  die  Einnahmen-  und  Ausgabenwirtschast  vollständig ­
  aus  der  Hand  genommen.  Das  geschieht  notgedrungen,  nachdem  ja  ein
Reichsinstitut  nicht  das  An-  und  Abmcldcwescn,  die  Vorschrcibung  und  Einziehung ­
  der  Prämien,  die  Zu-  und  Aberkennung  der  Renten  an  eine  m  Orte
und  in  einer  Hand  konzentrieren  kann.  So  ergibt  sich  denn  von  selbst  der
Grundsatz  als  maßgebend:  Die  Entscheidung  liegt  in  anderen  Händen  als  die
Verantwortung.
Wird  nun  die  Rcichsrcntenkassc  durch  die  Gebarung  der  Bezirksstcllen  noch
so  sehr  geschädigt,  so  wird  sie  sich  dagegen  gar  nicht  zur  Wehr  setzen  können.
Besitzt  sic  ja  im  Vorstand  der  Bezirksstellen  überhaupt  keine  Vertretung.
Für  die  Dauer  werden  sich  dem  sozialpolitisch  ungünstigen  Milieu  in  den
Rentenkommissionen  nicht  nur  die  von  der  Landesregierung  ernannten  Vorsitzenden,
sondern  auch  die  Vertrauensmänner  der  Reichsrentcnkasse  nicht  entziehen  können.
Vielfach  wird  die  Anstalt  genötigt  sein,  für  ganze  Gebiete  die  Rentenfestsetzung
an  sich  zu  ziehen.  Allerdings  wird  sic  dabei  auf  das  Aktenmaterial  angewiesen
sein,  das  aus  dem  in,  Ausnahmszustande  befindlichen  Territorium  stammt.  Kommen
noch  Sprachschwierigkeitcn  hinzu,  dann  kann  es  der  Anstalt  begegnen,  daß  sie  in
ihrer  Mitte  die  Kräfte  nicht  finden  wird,  die  sich  dem  landsmannschastlichcn  Milieu
völlig  entziehen.  Die  Territorien  mit  einem  besseren  sozialpolitischen  Milieu
werden  nun  bald  inne  werden,  daß  sie  bei  ihrer  Sparsamkeit  nur  die  Düpierten
sind.  Sie  werden  ihren  Widerstand  gegen  die  Mißbräuche  aufgeben.  Allmählich
wird  es  als  Gebot  der  Klugheit  gelten,  möglichst  wenig  zu  zahlen  und  möglichst
viele  Renten  ins  Land  zu  ziehen.  So  werden  die  rückständigsten  Gebiete  zuletzt
der  Regulator  für  die  sozialpolitische  Moral  des  ganzen  Reiches  werden.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.